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„Recht auf Reparatur“ für ausgewählte Produkte
EU-News | 02.02.2024
#Kreislaufwirtschaft

„Recht auf Reparatur“ für ausgewählte Produkte

Rubrik_Abfall_pixabay_reparatur

Die EU-Institutionen haben sich am 1. Februar im Trilog auf neue Produkt- und Reparaturregeln geeinigt. Gängige Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Staubsauger oder Smartphones sollen auch nach Ablauf der Garantiezeit reparierfähig sein. Eine formale Bestätigung steht noch aus.

„Wir haben einen Deal zum Recht auf Reparatur! Details nachdem ich geschlafen habe“ postete Berichterstatter René Repasi (S&D, Deutschland) frei übersetzt auf X nach einer langen Verhandlung. Hersteller müssen künftig dafür sorgen, dass bestimmte Produkte repariert werden können. Es soll Anreize zur längeren Nutzung von Produkten geben (wie Reparaturgutscheine und Fonds) und Online-Plattformen sollen den Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, lokale Reparatur- und Wiederaufbereitungswerkstätten zu finden. Insgesamt soll das neue Gesetz Abfall reduzieren und den Reparatursektor stärken. Die Verbraucherseite muss über die Reparaturmöglichkeiten durch die Hersteller informiert werden, zudem soll es möglich sein, ein Gerät auszuleihen, während das eigene repariert wird, oder sich alternativ für ein generalüberholtes Gerät zu entscheiden. Außerdem soll eine zusätzliche einjährige Verlängerung der gesetzlichen Garantie für reparierte Waren eingeführt werden. Hersteller dürfen keine Vertragsklauseln oder Software- und Hardwaretechniken einbauen, die eine Reparatur behindern.

Die Europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC begrüßte die Einigung, insbesondere die Verlängerung der Garantiezeit sowie das Recht, zwischen Reparatur und Ersatz zu wählen. BEUC-Generaldirektorin Ursula Pachl sagte: „Die EU übt endlich Druck auf die Hersteller aus, damit langlebige und reparierbare Produkte zur Norm werden.“ Länger haltbare und besser reparierbare Produkte seien eine Selbstverständlichkeit, sparten Geld und natürliche Ressourcen.

Ende Januar hatte das Bündnis Right to Repair (R2R) noch gefordert, dass das Recht auf Reparatur auf alle Produkte ausgedehnt werden und dass der Zugang zu Reparaturinformationen und allen Ersatzteilen „breit und erschwinglich“ sein müsse. Ihre Prioritäten für den Trilog wurden allerdings nicht vollständig umgesetzt – eine verpasste Chance für das R2R-Bündnis.

Das neue Gesetz beinhaltet zwar eine Erweiterungsfunktion, so dass bessere Reparaturregeln zukünftig auch auf andere Produktsparten ausgedehnt werden können. Aber schon als die EU-Kommission den Vorschlag im März 2023 vorlegte (EU-News 23.03.2023), sahen Umweltverbände einen guten Anfang, aber noch viel Luft nach oben bis es ein echtes, herstellerunabhängiges Recht auf Reparatur für alle Produkte gebe. Vorzeitig auf den Müll geworfene Produkte verursachen laut EU-Kommission in der EU jedes Jahr rund 35 Millionen Tonnen Abfall und 261 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen. Es würden 30 Millionen Tonnen Ressourcen verschwendet. Es koste Verbraucher*innen schätzungsweise 12 Milliarden Euro pro Jahr, wenn sie noch verwendbare Produkte nicht reparieren, sondern wegwerfen müssten. [jg]

EU-Parlament: Deal on strengthening consumers’ right to repair

EU-Rat: Circular economy: [...] provisional deal on the right to repair directive

BEUC: EU rules to help consumers repair their products

Pressemitteilung R2R

Abfallpolitik und Kreislaufwirtschaft kurz & knapp
  • Lebensmittelabfall: Voraussichtlich am 14. Februar stimmt der Umweltausschuss im EU-Parlament über die Abfallrahmenrichtlinie ab. Ein abfallkritisches Bündnis (Prevent Waste Coalition on Food Waste) hat die Abgeordneten in einem Brief und einer Erklärung aufgefordert, ehrgeizige und rechtlich verbindliche Ziele zur Halbierung der Lebensmittelabfälle bis 2030 in die laufende Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie (WFD) aufzunehmen, um die inakzeptablen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Lebensmittelverschwendung anzugehen.
  • Kreislaufwirtschaft 2050: Das EU-Parlament hat eine Übersicht über die laufenden Gesetzesvorschläge verfasst, wie die EU bis 2050 eine Kreislaufwirtschaft erreichen will, unter anderem geht es um den Aktionsplan sowie neue Vorschriften zu Verpackungen, kritischen Rohstoffen, Öko-Design, Elektroschrott, Kunststoffen und Textilien.
  • Kunststoffrecycling: Laut Materialflussanalyse für die gesamte Wertschöpfungskette von Kunststoffen in der EU für das Jahr 2019 durch das Gemeinsame Forschungscenter (JRC) wurden weniger als ein Fünftel des Kunststoffs (rund 4,5 Megatonnen) in der EU recycelt. Aber die Ziele für 2025 könnten noch erreicht werden, wenn Maßnahmen wie die Verringerung der Abfallausfuhr und die verstärkte getrennte Abfallsammlung kombiniert würden. Wenn die Getrenntsammlung um 30 Prozent bei Verpackungen und um 25 Prozent bei Automobilen, Elektronik- und Elektrogeräten stiege, ließe sich die Menge an recyceltem Kunststoff in der EU mehr als verdoppeln, so die Studie.
  • Abfallstatistik 2022: Laut Europäischer Statistikbehörde Eurostat exportierte die EU im Jahr 2022 rund 32,1 Millionen Tonnen Abfall in Nicht-EU-Länder; ein leichter Rückgang von 3 Prozent gegenüber 2021. Die Einfuhren von Abfällen aus Nicht-EU-Ländern gingen gegenüber 2021 um 5 Prozent zurück und beliefen sich auf 18,7 Mio. Tonnen.
  • Kreislaufwirtschaft und sozial-ökologische Wende: In einem PolicyBrief des Öko Instituts wird Circular Economy und das gesellschaftliche Wohlbefinden innerhalb planetarer Grenzen zusammengedacht. Das 10-seitige Papier enthält einen Aufruf für und Vorschläge zur zirkulären Wirtschaft.

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