Menü
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen
EU-News | 23.03.2023
#EU-Umweltpolitik #Kreislaufwirtschaft

(Kein) Recht auf Reparatur

Kampagnenbild "Wert der Reparatur"
Der Runde Tisch Reparatur hat eine Kampagne gestartet, um auf den Wert der Reparatur hinzuweisen

Die EU-Kommission hat am 22. März einen Vorschlag zur Förderung von Reparierbarkeit vorlegt. Damit will sie Verbraucherrechte schützen und das Abfallaufkommen verringern. Umweltverbände und der TÜV-Verband fordern mehr Ehrgeiz und ein echtes Recht auf Reparatur.

Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühl- oder Schweißgeräte sollen länger halten. Der Richtlinienvorschlag für gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren soll es Verbraucher*innen erleichtern, Waren kostengünstiger reparieren statt sie ersetzen zu lassen – und zwar auch nach dem Ende der Garantiezeit, fünf bis zehn Jahre lang. Ziel ist außerdem, eine höhere Nachfrage im Reparatursektor anzukurbeln und gleichzeitig Anreize für Hersteller und Verkäufer zu schaffen, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Der Vorschlag für ein EU-weites „Recht auf Reparatur“ enthält:

  • Anspruch der Verbraucher*innen gegenüber Herstellern auf Reparatur von Produkten
  • Verpflichtung der Hersteller zur Unterrichtung der Verbraucher*innen 
  • nationale Reparaturplattformen im Internet zum Auffinden regionaler Reparaturdienste
  • Ein europäisches Formular für Reparaturinformationen, um z.B. Kostenvoranschläge vergleichen zu können
  • europäischer Qualitätsstandard für Reparaturdienstleistungen.

Vorzeitig auf den Müll geworfene Produkte verursachen laut EU-Kommission in der EU jedes Jahr rund 35 Millionen Tonnen Abfall und 261 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen. Es würden 30 Millionen Tonnen Ressourcen verschwendet. Es koste Verbraucher*innen schätzungsweise 12 Milliarden Euro pro Jahr, wenn sie noch verwendbare Produkte nicht reparieren, sondern wegwerfen müssten.

Guter Anfang, aber es braucht mehr

Das europäische Bündnis Right to Repair (R2R) mit seinem deutschen Ableger Runder Tisch Reparatur reagierte skeptisch bis enttäuscht. Das Vorhaben sei zwar ein „Schritt nach vorn“, aber der Vorschlag der EU-Kommission ignoriere die eigentlichen Probleme und werde Reparaturen nicht günstiger und zugänglicher machen. Zwei „brennende Fragen“ blieben außen vor: Reparaturen würden weder erschwinglicher, noch schränke der Vorschlag Reparatur-feindliche Praktiken der Hersteller ein. Händler würden nur zur Reparatur verpflichtet, wenn dies nicht teurer als ein Austausch des Produkts ist. Reparaturen außerhalb des Gewährleistungszeitraums gälten zudem nur für eine sehr begrenzte Anzahl von Produkten. Die EU sei also noch weit von einem echten, herstellerunabhängigen Recht auf Reparatur entfernt.

„Teure Reparaturen sind der häufigste Grund für Verbraucher, sich gegen die Reparatur eines defekten Geräts zu entscheiden. Wir brauchen erschwingliche Ersatzteile, wir müssen die Verwendung von gebrauchten Ersatzteilen und von Drittanbietern erleichtern, und wir brauchen Förderprogramme, wie den Reparaturbonus, um Reparaturanreize zu setzen“, sagte Katrin Meyer, Koordinatorin des Runden Tisch Reparatur.

Außerdem müssten unabhängige Dienstleister mit Herstellern und Verkäufern konkurrieren können, was beispielsweise durch ein Verbot oder die Einschränkung der Serialisierung von Bauteilen durch die jeweiligen Hersteller gefördert werden könne. Da der Vorschlag keinen fairen und umfassenden Zugang zur Reparatur von Produkte ermögliche, trage die EU-Kommission zur Verschwendung wertvoller Ressourcen bei. Im aktuellen geopolitischen Kontext sei dies auch eine verpasste Gelegenheit, die Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen und importierten Komponenten zu verringern und lokale Arbeitsplätze zu schaffen.

Eine Nachschärfung des Kommissionsvorschlags unterstützt auch der TÜV-Verband. Parallel hat die EU-Kommission eine Richtlinie vorgelegt, die Aussagen über die Umweltfreundlichkeit von Produkten betrifft (EU-News 23.03.2023). [jg]

EU-Kommission: Pressemitteilung sowie Fragen und Antworten

R2R-Pressemitteilung

Runder Tisch Reparatur: Kein Recht auf Reparatur

TÜV-Verband: Recht auf Reparatur nachschärfen und Greenwashing verhindern

Das könnte Sie interessieren

Paragrafenzeichen vor blauer Europaflagge (als Mittelpunkt des Europasternenkreises)
EU-News | 26.07.2024

#Biodiversität und Naturschutz #Emissionen #EU-Umweltpolitik #Klima und Energie #Kreislaufwirtschaft #Wasser und Meere

Zahlreiche Staaten wegen Vertragsverletzungen angeklagt

Wasser, Abfall, Luftqualität... – es gibt einige Missstände bei der Umsetzung von EU-Recht. Belgien, Griechenland und Frankreich hat die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt, da die ersten Schritte im Vertragsverletzungsverfahren nicht fruchteten. Auch Deutschland wird verklagt – allerdings im Sozialbereich....