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Neuer Umsetzungsplan für Stockholm-Konvention
EU-News | 10.01.2019
#Chemikalien

Neuer Umsetzungsplan für Stockholm-Konvention

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© pixabay

Die EU-Kommission hat am Montag ihren dritten Umsetzungsplan gegen persistente organische Schadstoffe (persistent organic pollutants, POPs) veröffentlicht. Neue Maßnahmen sollen Informationslücken schließen und die Zusammenarbeit zwischen Behörden verbessern.

In dem neuen Plan bewertet die EU-Kommission den bisherigen Umgang der EU mit POPs, identifiziert Schwachstellen und führt neue Maßnahmen ein, um den Anforderungen der Stockholm-Konvention gerecht zu werden. So will die Kommission beispielsweise Informationsflüsse zwischen der EU-Chemikalienverordnung REACH und dem Prozess des Stockholmer Übereinkommens verbessern und den Austausch von Informationen über das Flammschutzmittel HBCCD zwischen den Mitgliedstaaten vereinfachen. Auch Daten über den Schadstoff PCB und durch ihn kontaminierte Anlagen sollen in Zukunft in größerem Umfang erhoben werden. In ihrem Bericht fordert die Kommission die EU-Mitgliedstaaten auch dazu auf, ihren bisher vernachlässigten Berichtspflichten über POPs besser nachzukommen.

Die Stockholm-Vereinbarung der Vereinten Nationen von 2001 regelt den Umgang und das Verbot von POPs. Im Rahmen dieses Übereinkommens ist die EU-Kommission dazu verpflichtet, ihren 2007 veröffentlichten Umsetzungsplan für die Inhalte der Konvention regelmäßig zu aktualisieren. Die Umsetzung der Konvention in EU-Recht geschieht durch die POP-Verordnung, die derzeit überarbeitet wird (siehe EU-Umweltnews vom 29.11.2018). [km]

Bericht der EU-Kommission
Staff Working Document der EU-Kommission
Meldung bei Chemical Watch (kostenpflichtig)

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