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Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen
EU-News | 02.04.2019
#Biodiversität und Naturschutz

Happy Birthday, Vogelschutz!

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c. pixabay

Am 2. April 1979 wurde die EU-Vogelschutzrichtlinie von den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft beschlossen. Heute feiert dieser "Meilenstein des europäischen Naturschutzrechts" seinen 40. Geburtstag.

"Ohne den rechtlich verbrieften Anspruch auf gesetzlichen Schutz hätten viele Arten gar nicht überleben oder ihre Bestände sich nicht erholen können", mahnte Ludwig Sothmann, DNR-Präsidiumsmitglied und Ehrenvorsitzender des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern (LBV). Der Wert der Richtlinie könne insofern gar nicht hoch genug geschätzt werden. Allerdings konnte die Richtlinie oft erst durch Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission sowie Urteile des Europäischen Gerichtshofes erstritten und durchgesetzt werden. Die mangelhafte Umsetzung der Richtlinie kritisieren Umweltorganisationen seit langem. Vor allem aber setzten die intensive Landwirtschaft und der zunehmende Flächenverbrauch den Vogelarten zu.

Seit dem Inkrafttreten der Vogelschutzrichtlinie haben sich die Bestände der Feldvögel mehr als halbiert, kritisiert der DNR. Ursprünglich weit verbreitete Allerweltsarten wie Feldlerche, Kiebitz oder Rebhuhn gälten heute als bedroht. Eine Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik sowie die konsequente Umsetzung von europäischen Naturschutzregelungen seien deshalb dringend nötig. Zudem brauche es auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten. [jg]

Pressemitteilung DNR

Artikel in umwelt aktuell 04.2019: EU-Vogelschutzrichtlinie: Erfolgsmodell mit Umsetzungsbedarf (Autor: Lars Lachmann, NABU)

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