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Investitionen in Bioenergie und Wasserkraft nur in engen Grenzen zulassen
EU-News | 17.09.2019
#EU-Umweltpolitik

Investitionen in Bioenergie und Wasserkraft nur in engen Grenzen zulassen

Mehr als 50 Organisationen aus den Bereichen Umweltschutz, Soziales und Menschenrechte fordern einen wissenschaftsbasierten Ansatz, um eine Taxonomie für nachhaltige Finanzen in der EU zu etablieren.

In einer gemeinsamen Stellungnahme führen sie in zehn Punkten aus, was die EU-Kommission berücksichtigen solle, damit das angestrebte Klassifizierungssystem tatsächlich zu nachhaltigen Investitionen führe. Das Positionspapier erschien am Montag, wenige Tage nachdem eine Konsultation der Technischen Expert*innengruppe (TEG) zu nachhaltigen Finanzen endete.

Die TEG werde in den kommenden drei Monaten die Kriterien für eine EU-weite Taxonomie für nachhaltige Finanzaktivitäten fertigstellen und an die EU-Kommission weiterleiten.

Aus Sicht der NGOs müssen Biokraftstoffe der ersten Generation, Biogas und die Nutzung von Holzresten von der Taxonomie ausgenommen werden, da sie keine bessere Klimabilanz als fossile Energien hätten. Im Energiesektor empfehlen die NGOs eine Absenkung des Emissionsleistungsstandards von derzeit 100 Gramm CO2 pro Kilowattstunde auf 50 Gramm CO2.

Ebenso müsse Wasserkraft strengeren Kriterien unterliegen. Neue Wasserkraftanlagen dürfen nicht gefördert werden. Nachrüstungen dürfen nur dann finanziert werden, wenn sie der Umwelt mehr Vorteile bringen als Rückbauten.

Außerdem bedarf es strengeren „do no significant harm“ (DNSH)-Kriterien für Biodiversität. Deshalb müssen Aktivitäten und Infrastrukturen in sämtlichen Wirtschaftsbereichen, die Schutzgebieten schaden können, von den Kriterien für nachhaltige Finanzaktivitäten ausgeschlossen werden.

Mit Blick auf die Landwirtschaft verlangen die NGOs, Massentierhaltung als nicht nachhaltig einzustufen. Denn sie sei ursächlich für klimaschädliche Emissionen und für Waldrodungen.

Im Energiebereich begrüßen die NGOs die Entscheidung der TEG, sowohl die Atomenergie als auch fossile Energien sowie Müllverbrennungsanlagen von der Klassifizierung über nachhaltige Finanzaktivitäten auszuklammern.

Zu den unterzeichnenden Organisationen gehören das Europäische Umweltbüro, BirdLife Europe, Transport & Environment, Zero Waste Europe, WWF EU und ECOS. [aw]

Joint NGO Statement – Ten Priorities fort he Taxonomy Consultation    

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