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Fehmarnbelt-Tunnel untergräbt EU-Umweltrecht
EU-News | 11.07.2019
#Mobilität

Fehmarnbelt-Tunnel untergräbt EU-Umweltrecht

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c. pixabay

Am Montag hat der NABU seine Klage gegen den geplanten Fehmarnbelt-Tunnel am Bundesverwaltungsgericht begründet. Am Donnerstag legte er mit einem Gutachten nach.

Der NABU ist der Ansicht, dass das Bauvorhaben europäischen und nationalen Umweltrechtsnormen widerspricht. Anstatt dem EU-Ziel zu entsprechen und den Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, fördere der geplante Ostseetunnel vorrangig den klimaschädlichen Straßenverkehr. Der Planfeststellungsbeschluss (EU-News vom 26.03.2019) offenbarte laut NABU außerdem „fehlerhafte Verträglichkeiten mit der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie sowie artenschutz- und habitatschutzrechtliche Verstöße“.

Auch gebe es Verfahrensfehler. NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller erklärte dazu: „Das überdimensionierte Bauprojekt ignoriert neue Verkehrsprognosen und bagatellisiert die Umweltauswirkungen in einem europäischen Meeresschutzgebiet. Mit unserer Klagebegründung stellen wir den obersten Verwaltungsrichtern ein neues Verkehrsgutachten und eigene Biotopkartierungen im Fehmarnbelt zur Verfügung, um die Rechtmäßigkeit der Genehmigung zu überprüfen. Europas größtes Infrastrukturprojekt steht auf sehr tönernen Füßen.“

Das heute (Donnerstag) vorgestellte Gutachten „Bedarfsbezogene Verkehrsmarktuntersuchungen im Kontext der geplanten festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ)“ des Hamburger Verkehrsberatungsbüros Hanseatic Transport Consultancy (HTC) sieht für den geplanten Ostseetunnel keinen Bedarf – weder aktuell noch in der Zukunft.

Dänemark und Deutschland einigten sich vor zehn Jahren darauf, einen 20 Kilometer langen Absenktunnel in der Meerenge zwischen der dänischen Insel Lolland und der deutschen Insel Fehmarn zu bauen. Es wäre das größte und teuerste Infrastrukturprojekt Europas. Der Bundesrechnungshof geht von Kosten von rund 4,5 Milliarden Euro für Deutschland aus. [aw]

NABU reicht Begründung seiner Klage ein   
HTC-Gutachten   

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