Düngeverordnung: Bundesrat entscheidet am 3. April
Die drohenden Strafzahlungen gegen Deutschland wegen der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in nationales Recht sind noch nicht vom Tisch. Letzten Freitag hatte die Bundesregierung ihren nach Kritik der EU-Kommission angepassten Gesetzesvorschlag an den Bundesrat weitergeleitet. Dieser wird am 3. April darüber abstimmen.
Das Saarland hat inzwischen für den 12. März zu einem Treffen der Agrar- und UmweltministerInnen der Bundesländer nach Berlin eingeladen, um das Vorgehen im April abzustimmen. Laut Informationsdienst agrarheute ist aber nach wie vor unklar, ob eine Zustimmung des Bundesrates die Einleitung der Klage der EU-Kommission abwenden wird oder nicht. Das Bundeslandwirtschaftsministerium habe in der letzten Woche zuversichtlicher geklungen als es sich aus der Antwort der EU-Kommission auf Anfrage von agrarheute schließen lasse. Die Behörde könne erst bei Vorlage einer endgültigen Entscheidung darüber befinden, ob das Gesetz EU-rechtskonform ist oder nicht. Allerdings gebe es für die EU-Kommission laut agrarheute auch keinen Automatismus einer Klageeinleitung, falls der Bundesrat im April nicht zustimme.
Nach wie vor sind an vielen Messstellen die Nitratwerte im Grundwasser zu hoch. Bei den von Umwelt- und Wasserwirtschaftsverbänden jahrelang geforderten und von verschiedenen Bauernorganisationen kritisierten Verschärfungen der Regeln handelt es sich unter anderem um reduzierte Gülleeinträge, Schutzzonen in gefährdeten Gebieten und die Einführung von Sicherheitsabständen zu Gewässern. Wie unterschiedlich die spezifischen Regelungen zu Gewässerrandstreifen sind, zeigt ein im Rahmen eines Blockkurses zu Wasserrecht 2020 der Universität Freiburg (Leitung Kruse/Geiler) von Studierenden erarbeitetes Poster. Ende Januar hatte die Bundesregierung eine Milliarde Euro in Aussicht gestellt, um die LandwirtInnen zu unterstützen, die Düngeverordnung umzusetzen. Die "Bauernmilliarde" ist allerdings umstritten.
Die EU-Kommission leitet als Hüterin der Verträge Vertragsverletzungsverfahren ein, wenn ihre Mitgliedstaaten EU-Recht nicht ordnungsgemäß umsetzen. Nicht nur wegen der Nitratrichtlinie, auch wegen des ungenügenden Schutzes von Oberflächengewässern (EU-News 13.02.2020) und dem unzureichenden Schutz von Grünland bzw. Wiesen und Weiden (EU-Kommission 25.07.2019) steht Deutschland im Visier der EU-Kommission. [jg]
Berichterstattung eu-info.de 21.02.2020 und 26.02.2020
agrarheute
DNR-Pressestatement zur Bauernmilliarde 30.01.2020
Gemeinsame Stellungnahme der Umweltverbände zur Düngeverordnung