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EU-Parlament: Keine höheren Pestizidrückstände auf brasilianischen Grapefruits
EU-News | 29.04.2021
#Chemikalien

EU-Parlament: Keine höheren Pestizidrückstände auf brasilianischen Grapefruits

Rubrik_Landwirtschaft_Pestizide_spritzen_c._Pixabay
© Pixabay
Umweltorganisationen wollen stärkere Reduktion von Pestiziden. Ihnen ist der durchgesickerte Entwurf der Kommission viel zu schwammig.

Die EU-Abgeordneten haben am Dienstag einen höheren Grenzwert für das Pestizid Lufenuron abgelehnt. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Erhöhung sei aufgrund des nicht widerlegten Risikos für Schwangere und Embryos nicht mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar.

Mit 441 zu 241 Stimmen bei 15 Enthaltungen sprachen sich die Parlamentarier*innen für eine Entschließung aus, in der sie den Vorschlag der EU-Kommission ablehnen, höhere Lufenuron-Rückstände auf importierten Lebensmitteln zu erlauben. Konkret ging es um eine Änderung der Anhänge II, III und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005. Den erlaubten Grenzwert zu erhöhen, sei „mit Blick auf die Sicherheit“ des Stoffes nicht mit dem Vorsorgeprinzip zu vereinen, heißt es in der Entschließung. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, zukünftig 0,30 statt 0,01 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) Lufenuron auf Grapefruits und 0,02 statt 0,01 mg/kg auf Zuckerrohr zu erlauben. Das Parlament fordert, die bestehenden Grenzwerte beizubehalten.

Die Verwendung von Lufenuron ist seit 2020 in der EU nicht mehr erlaubt, das Mittel darf aber noch in Drittstaaten exportiert werden. Seine Rückstände befinden sich dann wiederum auf Lebensmitteln, die in die EU importiert werden. Lufenuron wird in der Landwirtschaft gegen Insekten verwendet und gilt unter der Chemikalienverordnung REACH als persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoff. Wissenschaftler*innen gehen davon aus, dass der Stoff Schwangere und ihre ungeborenen Kinder gefährdet.

Einen höheren Grenzwert zu erlauben, sei darüber hinaus nicht mit den Zielen vereinbar, die die EU-Kommission in der Farm-to-Fork-Strategie formuliert habe – nämlich einen weltweiten Übergang zu nachhaltigen Agrar- und Lebensmittelsystemen. Das schließe auch ein, dass bei der Prüfung von Einfuhrtoleranzen für Pestizide, die in der EU nicht mehr genehmigt sind, Umweltaspekte berücksichtigt werden.

Die Abgeordnete Jutta Paulus (Grüne/EFA, Deutschland) begrüßte die Abstimmung und forderte die EU-Kommission auf, ein Exportverbot für in der EU verbotene Pestizide vorzulegen. „Am Beispiel Lufenuron zeigt sich erneut die Widersprüchlichkeit der europäischen Chemikalien- und Pestizidpolitik. Zwar darf das Gift in der EU nicht mehr verwendet werden, der Export des Pestizids ist aber weiterhin erlaubt. So landet Lufenuron über den Umweg Brasilien weiter auf europäischen Tellern“, so Paulus.

Auch Nichtregierungsorganisationen fordern, dass europäische Unternehmen giftige Chemikalien – vor allem Pestizide – nicht mehr in Drittstaaten verkaufen dürfen sollten. Die EU-Kommission hatte angekündigt, ein solches Exportverbot zu erarbeiten (siehe EU-News vom 21.01.). [km]

Angenommene Entschließung des EU-Parlaments

Abstimmungsverhalten der EU-Abgeordneten zur Entschließung

Pressemitteilung von Jutta Paulus

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