Weitere EU-Maßnahmen gegen Schadstoffe in Kosmetik und Abfällen
23 gesundheitsschädlichen Substanzen in kosmetischen Produkten und besonders langlebigen Schadstoffen in Abfällen soll es nach Ansicht der EU-Kommission an den Kragen gehen. In den letzten Tagen veröffentlichte sie entsprechende Verordnungen.
Abfälle
Für die Herstellung von Produkten dürfen sie gar nicht mehr verwendet werden, doch in Abfällen tauchen sie aufgrund ihrer Langlebigkeit immer immer noch auf: persistente organische Schadstoffe (persistent organic pollutants, POPs). Deshalb präsentierte die EU-Kommission vergangene Woche einen Vorschlag für die Änderung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung). Dieser enthält Grenzwerte für Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und verwandte Verbindungen, das als Pestizid genutzte Dicofol sowie für Pentachlorphenol, seine Salze und Ester. Bestehende Grenzwerte für weitere fünf Stoffe und Stoffgruppen in Abfällen sollen gesenkt werden.
Die POP-Verordnung schreibt vor, dass Abfälle, die persistente organische Schadstoffe enthalten, „auf umweltgerechte Weise mit möglichst geringen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt bewirtschaftet werden.“ Recycelte Produkte sollen frei von POPs sein. Deshalb müssen Abfälle, die diese Substanzen enthalten, bei hoher Temperatur verbrannt werden.
Der Vorschlag der EU-Kommission geht nun an das EU-Parlament und den Rat.
Kosmetik
Ab dem 1. März 2022 dürfen Hersteller 23 krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Chemikalien (carcinogenic, mutagenic and reprotoxic substances, CMR Substanzen) nicht mehr in kosmetischen Produkten verwenden. Das beschloss die EU-Kommission in einer Verordnung vom 29. Oktober zur Änderung der Verordnung (EG) 1223/2009 über kosmetische Produkte. Vor der Entscheidung seien der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit und „verschiedene interessierte Kreise“ konsultiert worden, so die EU-Kommission. Von dem Verbot betroffen sind beispielsweise Siliciumcarbidfasern und das als Weichmacher verwendete Diisooctylphthalat. Das Verbot gilt ab Inkrafttreten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. [km]
EU-Kommission verbietet 23 gefährliche Chemikalien in Kosmetikprodukten
REACH: Risikobewertung und Zulassungspraxis passen nicht zusammen
In einem neuen Bericht legt die Umweltrechtsorganisation Client Earth dar, wie die sozio-ökonomische Bewertung von Stoffen unter der EU-Chemikalienverordnung REACH dazu führt, dass für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gefährliche Stoffe trotzdem zugelassen werden. Die Organisation empfiehlt, die anstehende Überarbeitung der Verordnung dafür zu nutzen, andere Kriterien als Grundlage für die Zulassung von Stoffen in der EU zu verwenden, „bei denen die sozioökonomischen Auswirkungen der Zulassungen zwar immer noch berücksichtigt werden, aber auf eine gerechtere und einfachere Weise.“