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EU-Lieferkettengesetz sowie Offenlegungspflichten für Unternehmen und Finanzdienstleister
EU-News | 11.03.2021
#Wirtschaft

EU-Lieferkettengesetz sowie Offenlegungspflichten für Unternehmen und Finanzdienstleister

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c. Pixabay

Das EU-Parlament fordert ein verbindliches EU-Gesetz, mit dem Unternehmen haftbar gemacht werden können, wenn sie Menschenrechte und Umweltstandards verletzen. Umwelt- und Entwicklungsorganisationen begrüßten das Abstimmungsergebnis.

Verantwortung für die gesamte Wertschöpfungskette

„Verbindliche EU-Regeln zur Sorgfaltspflicht würden Unternehmen dazu verpflichten, alle Aspekte ihrer Wertschöpfungskette (dazu gehören alle Tätigkeiten, direkte oder indirekte Geschäftsbeziehungen und Investitionsketten), wenn sie nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte, einschließlich sozialer, gewerkschaftlicher und arbeitsrechtlicher Rechte, auf die Umwelt, darunter der Beitrag zum Klimawandel oder zur Entwaldung, und auf die verantwortungsvolle Führung (wie Korruption und Bestechung) haben, zu ermitteln, anzugehen und zu beheben“, heißt es in einer Entschließung, die die EU-Parlamentarier*innen am Mittwoch mit deutlicher Mehrheit angenommen haben. Ende Januar hatte der zuständige Rechtsausschuss (JURI) im EU-Parlament seinen Bericht dazu verabschiedet (EU-News vom 28.01.2021).

Die Abgeordneten betonen außerdem, dass die Sorgfaltspflicht in erster Linie ein präventiver Mechanismus sei. Die Regeln zur Sorgfaltspflicht für Lieferketten sollen auch den Zugang zu Rechtsmitteln für Geschädigte garantieren.

Die EU-Kommission hat angekündigt, dass sie ihren Gesetzesvorschlag zu Sorgfalts- und Rechenschaftspflichten für Unternehmen noch in diesem Jahr vorlegen wird. Die Resolution des EU-Parlaments ist für die Kommission rechtlich nicht bindend.

Die Resolution schlägt Regeln vor, die der Umweltorganisation Friends of the Earth Europe (FoEE) zufolge schon lange von Nichtregierungsorganisationen gefordert wurden: die Haftung von Muttergesellschaften für ihre Tochterunternehmen, einen besseren Zugang zur Justiz für Opfer auf der ganzen Welt und strenge Sanktionen und Geldstrafen für Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen. Jill McArdle mahnte, dass Unternehmen für das haften müssten, was in ihren Lieferketten passiere, und Menschenrechts- und Umweltverletzungen wie illegaler Holzeinschlag und Zwangsvertreibungen seien Verbrechen und müssten als solche verfolgt werden.

Auch für Marc-Olivier Herman von der Entwicklungsorganisation Oxfam ist der Bericht „ein willkommener Schritt und sendet eine klare Botschaft an die Kommission“, dass es starker EU-Vorschriften bedarf, um Unternehmen für Menschenrechts- und Umweltverstöße haftbar zu machen. Viel zu lang hätten einige europäische Unternehmen, von großen Modemarken bis hin zu fossilen Energieriesen, ungestraft agiert.

EU-Parlament: Unternehmen dürfen Menschen und Umwelt nicht länger ungestraft Schaden zufügen 

FoEE: Laws to hold European companies accountable inch closer 

Oxfam Europe: Oxfam welcomes European Parliament’s vote on corporate rules for supply chains 

Was und wie Finanzdienstleister über Nachhaltigkeit berichten müssen

Die EU-Kommission teilte am Mittwoch mit, dass die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzdienstleister (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) in Kraft getreten ist. Die Verordnung zielt der Kommission zufolge darauf ab, „verantwortungsvolle und nachhaltige Investitionen zu fördern, Verhaltensänderungen in der Finanzbranche auszulösen und 'Greenwashing' zu verhindern“. Es geht darum, wie Finanzdienstleister und –berater*innen Anleger*innen über Nachhaltigkeitsrisiken informieren, wie die Auswirkungen von Investitionen auf Umwelt und Gesellschaft offengelegt werden und wie Finanzprodukte, die als nachhaltig vermarktet werden, diesen Anspruch tatsächlich erfüllen.

EU-Kommission: Schluss mit „Greenwashing“: EU-Offenlegungspflichten für nachhaltige Investitionen ab heute in Kraft

Was und wie Unternehmen über Nachhaltigkeit berichten sollen

Das europäische Büro der Umweltstiftung WWF begrüßte Empfehlungen der European Financial Reporting Advisory Group Task Force (etwa: EU-Beratungsgruppe zu finanziellen Berichtspflichten, EFRAG) darüber, welche Standards für die Berichterstattung von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit künftig gelten sollen. Die Berichtspflichten beziehen sich auf die Themen Klimaschutz und Anpassung, Wasser und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung sowie Biodiversität und Ökosysteme.

In der Praxis würde dies dem WWF zufolge zum Beispiel bedeuten, dass zwei Stromversorger ihre Umweltauswirkungen mit den gleichen Kennzahlen angeben müssten, einschließlich ihrer Emissionen, ihrer lokalen Luftverschmutzung, dem Grad der Ausrichtung ihres Geschäftsmodells auf ein 1,5-Grad-Szenario und ihren Plänen zur Dekarbonisierung ihrer Stromerzeugung. Diese Vergleichbarkeit würde es Unternehmen, Finanzinstitutionen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und politischen Entscheidungsträger*innen wesentlich leichter machen, zu beurteilen, welches Unternehmen umweltfreundlicher ist, schätzt der WWF.

Die Empfehlungen habe die Gruppe im Auftrag der EU-Kommission erstellt. Sie seien nach Ansicht des WWF, der selbst Teil dieses Beratungsgremiums ist, zentral für die anstehende Überarbeitung der Richtlinie über Angaben nichtfinanzieller Informationen durch Unternehmen (Non-Financial Reporting Directive, NFRD). Den Vorschlag will die Kommission voraussichtlich am 21. April vorstellen.

EU-Kommission: Reports on development of EU sustainability reporting standards

WWF EU: New recommendations on sustainability reporting standards could make EU a global leader in corporate sustainability disclosure - if implemented

Redakteurin: Ann Wehmeyer

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