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Neue EU-Emissionsvorschriften: Industrielle Tierhaltung weitgehend unberührt
EU-News | 14.03.2024
#Emissionen #Klima und Energie #Landwirtschaft und Gentechnik #Wirtschaft

Neue EU-Emissionsvorschriften: Industrielle Tierhaltung weitgehend unberührt

Nach der Novelle sind mehr Legehennenbetriebe von den Vorschriften betroffen

Das Europäische Parlament stimmt für die überarbeitete Industrieemissionsrichtlinie (IED) und weitet Emissionsauflagen auf mehr Schweine- und Geflügelzuchtbetriebe aus. Ausnahmen gibt es für Rinderhalter und Freilandhaltung. Trotz einer knappen Abstimmung und Widerständen seitens einiger Abgeordneter wurde das Gesetz mit 393 Ja-Stimmen angenommen.

Das Europäische Parlament hat am Dienstag die überarbeiteten EU-Vorschriften über Industrieemissionen verabschiedet. Bislang galt die Industrieemissionsrichtlinie hauptsächlich für eine breite Palette von Industriezweigen, darunter Energieerzeugung, Chemie, Metallurgie, Bergbau, Abfallwirtschaft sowie sehr große Intensivhaltungsbetriebe. Mit der Überarbeitung wird eine größere Anzahl von Mastbetrieben in den Geltungsbereich einbezogen, denn die Schwellenwerte der Tierbestände (in Großvieheinheiten, GVE) wurden abgesenkt. Die IED zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen der 50.000 Industrieanlagen in der EU zu minimieren. Sie legt Standards und Vorschriften fest, um Luftverschmutzung und Treibhausgasemissionen zu reduzieren sowie die Qualität von Luft und Wasser zu verbessern.

Zusätzliche Emissionsauflagen für mehr Anlagen

Bisher betrafen zusätzliche Emissionsauflagen Schweinezuchtbetriebe mit mehr als 2.000 Schweinen und 750 Zuchtsauen. In Zukunft gelten die Vorschriften für Schweinezuchtbetriebe mit mehr als 350 Großvieheinheiten (GVE, circa 1100 ausgewachsenen Schweinen oder 700 Zuchtsauen). Die Schwelle für Geflügel bleibt unverändert bei 280 GVE oder 40.000 Tieren für Masthühnerbetriebe. Neu ist der gesenkte Schwellenwert für Legehennenbetriebe auf 21.400 Legehennen (bislang 40.000 Tiere). Für gemischte Betriebe, die sowohl Schweine als auch Geflügel halten, wurde sich auf 380 GVE verständigt. 

Zu den Maßnahmen zur Emissionskontrolle im Sinne der IED zählen beispielsweise die Installation von Abgasreinigungssystemen, die Überwachung von Emissionen, die Einhaltung von Grenzwerten für Luft- und Wasseremissionen sowie die Implementierung von Verfahren und Technologien zur Verringerung von Umweltauswirkungen. Bei schwerwiegenden Verstößen drohen Mastbetrieben Strafen von mindestens 3 Prozent des Jahresumsatzes in der EU. Die Kommission prüft außerdem die Einführung einer "Reziprozitätsklausel", um sicherzustellen, dass Produkte aus Drittländern ähnlichen Umweltstandards entsprechen wie diejenigen, die in der EU hergestellt werden. 

Kritik von Umweltverbänden: Die Hauptverursacher von Emissionen werden nicht erfasst

Und was ist mit den 75 Millionen Rindern der EU? Ursprünglich schlug die EU-Kommission vor, dass alle drei Arten der Tierhaltung, einschließlich Rinderhaltung, einen Grenzwert von 150 Großvieheinheiten haben sollten. Dies hatten sowohl Rat (EU-News 17.03.2023) als auch Parlament (EU-News 13.07.2023) abgelehnt. Auch der Vorschlag, Rinderbetriebe ab 350 GVE einzubeziehen, scheiterte. So flog die Rinderhaltung vollständig aus dem Text und zog heftige Kritik von Tierschutz- und Umweltverbänden nach sich. "Die Ausnahme der Rinderhaltung, die etwa 70 % des landwirtschaftlichen Methans ausmacht, raubt der IED jeglichen potenziellen Einfluss auf den Klimaschutz" so Four Paws Europe. Die Verordnung sei so komplett "entleert". Es gibt allerdings einen Kompromiss. Dieser sieht vor, dass die Kommission bis Dezember 2026 Zeit hat für die Untersuchung, ob die Richtlinie doch auch auf Rinderfarmen ausgedehnt werden kann.

Auch Greenpeace kritisiert scharf, dass große Viehzuchtbetriebe und die Rinderhaltung von den Vorschriften ausgenommen wurden und somit einen "Freibrief für Umweltverschmutzung" erhalten haben. Marco Contiero, Greenpeace-Direktor für EU-Agrarpolitik, sagte: „Das ist eine Farce. […] Die europäischen Landschaften ertrinken in Gülle, und unsere saubere Luft, unser frisches Wasser und unser sicheres Klima gehen mit ihnen den Bach runter.“ Neben Rinderhaltern und "kleineren" Betrieben, sind auch Bio-Schweinemastanlagen sowie extensive Tierhaltungsbetriebe von den Regelungen ausgenommen. Letztendlich werden nur 30 % der größten Schweine- und Geflügelbetriebe von der überarbeiteten Richtlinie betroffen sein. [ks]

 

Europäisches Parlament - Pressemitteilung: Weniger Umweltverschmutzung durch Industrie und große Tierhaltungsbetriebe

EEB - Pressemitteilung: European Parliament adopts industrial emissions deal

Greenpeace - Pressemitteilung: EU gives factory farms a free pass to pollute

FOUR PAWS Europe - Pressemitteilung: Despite serious warnings: cattle farming excluded from the industrial emissions directive

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