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Industrieemissionen: 97 Prozent der Tierhaltungsbetriebe fallen raus
EU-News | 17.03.2023
#Emissionen #Kreislaufwirtschaft #Landwirtschaft und Gentechnik #Wasser und Meere

Industrieemissionen: 97 Prozent der Tierhaltungsbetriebe fallen raus

Schreibmaschinenseite mit Text "Best Available Technology"
© AdobeStock/Dzmitry
Die beste verfügbare Technik - aber nicht für alle und nicht sofort...

Der Umweltrat hat am 16. März seine Position zur überarbeiteten Richtlinie über Industrieemissionen festgelegt. Umweltverbände warnen: Der Kompromiss ignoriere die Dringlichkeit, die Industrie auf Klimaneutralität, Nullverschmutzung und Kreislaufwirtschaft auszurichten. Die EU-Kommission hofft auf ein endgültiges Ergebnis bis Ende des Jahres.

Es geht um die Verminderung schädlicher Emissionen in Luft, Wasser und Abwässer. Stickoxide, Ammoniak, Quecksilber, Methan und Kohlendioxid... neben Industrieanlagen sollen erstmals auch Bergbau und mehr Intensivtierhaltungsbetriebe ihre Anlagen nach der besten verfügbaren Technik (BVT) betreiben. Die neuen Vorschriften sollen den Geltungsbereich der Richtlinie ausdehnen, Genehmigungsverfahren verbessern, die Verwaltungskosten senken, die Transparenz erhöhen und „bahnbrechende Technologien und andere innovative Ansätze“ stärker fördern.

Romina Pourmokhtari, schwedische Ministerin für Klima und Umwelt, sieht in dem Ergebnis einen „ausgewogenen Kompromiss“ zwischen Umweltschutz und Wettbewerbsfähigkeit. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius bescheinigte der schwedischen Ratspräsidentschaft eine „gelungene Behandlung von heiklen Themen“ und fand viele Schlüsselvorschläge der EU-Kommission wieder, stellte allerdings fest, dass mit dem ausgehandelten Kompromiss weniger als drei Prozent der Viehhaltungsbetriebe in der EU überhaupt unter den erweiterten Anwendungsbereich der Richtlinie fallen würden. Zudem seien Sanktionen und Kompensationspflichten sowie Möglichkeiten für Sammelklagen von Verbraucher*innen abgeschwächt worden.

Auch Umweltverbände übten harsche Kritik und sehen eine „erhebliche Abschwächung des Kommissionsvorschlags“: EU-Regierungsvertreter*innen „insbesondere aus Deutschland, Frankreich und Italien“ wollten für die größten Umweltverschmutzer Europas "business as usual“. Es soll eine 16-jährige Übergangsfrist für die Mitgliedstaaten geben, um strengere Emissionsgrenzwerte im Einklang mit den besten verfügbaren Techniken umzusetzen. Maximal vier Jahre will das Europäische Umweltbüro zugestehen. Von Umweltverschmutzung betroffene Menschen oder zivilgesellschaftliche Gruppen hätten mit der Ratsposition kaum Chancen auf Entschädigung und gesetzeswidrige Industrieunternehmen oder Behörden zur Verantwortung zu ziehen. 13.000 der 52.000 Anlagen, die unter die Industrieemissionsrichtlinie fallen, stehen in Deutschland.

Was will der Umweltrat?

In ihrer allgemeinen Ausrichtung änderten die Mitgliedstaaten den Kommissionsvorschlag vom April 2022 (EU-News 21.04.2022) insofern ab, dass der Geltungsbereich der Richtlinie auf Intensivtierhaltungsbetriebe mit mehr als 350 Großvieheinheiten (GVE) für Rinder und Schweine, 280 GVE für Geflügel und 350 GVE für gemischte Betriebe ausgedehnt wird. Außerdem soll der Bergbau in den Geltungsbereich der Richtlinie aufgenommen werden, wobei aus Sicht des Rates ein Schwellenwert von 500 Tonnen Produktionskapazität pro Tag für nichtenergetische Mineralien und Erze eingeführt werden sollte, die in industriellem Maßstab hergestellt werden. Gips soll aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen werden. Für Wasserstoff, der durch Elektrolyse von Wasser hergestellt wird, soll ebenfalls ein Schwellenwert eingeführt werden.

Die Mitgliedstaaten wollen Flexibilität bei den Bestimmungen über Sanktionen und Entschädigungen im Falle von Gesundheitsschäden, um diese an ihre unterschiedlichen nationalen Rechtssysteme anpassen zu können. Zudem soll es im Krisenfall „unter strengen Bedingungen eine Ausnahmeregelung von den mit den besten verfügbaren Techniken verbundenen Emissionsgrenzwerten“ geben können, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Für isolierte Energieversorgungsnetze soll es zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen für Feuerungsanlagen geben.

Im letzten November hatte das EU-Parlament den Vorschlag der Kommission zum Leidwesen der Umweltverbände bereits abgeschwächt (EU-News 17.11.2022). Umweltverschmutzung verursacht schwere Krankheiten und schädigt die Umwelt. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, die Umweltverschmutzung bis 2050 auf ein Niveau zu senken, das für die menschliche Gesundheit nicht mehr schädlich ist. [jg]

Umweltrat: Ergebnisse und Schlussfolgerungen zur IndustrieemissionsrichtlinieÖffentliche Sitzung (Videomitschnitte), Pressekonferenz nach dem Umweltrat

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