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Industrieemissionen: Freibrief für industrielle Tierhaltung?
EU-News | 13.07.2023
#Emissionen #Klima und Energie #Landwirtschaft und Gentechnik

Industrieemissionen: Freibrief für industrielle Tierhaltung?

Blick auf Kühe vor Dampfwolken ausstoßenden Kraftwerken im Hintergrund (pixabay/Peggychoucair)
© Pixabay / Peggychoucair

Das EU-Parlament hat am 11. Juli seine Position für die Trilogverhandlungen über die Industrieemissionenrichtlinie (IED) beschlossen. Das Europäische Umweltbüro (EEB) übt harsche Kritik. Zero Waste lobt Verbesserungen bei Müllverbrennungsanlagen.

Nachdem der Umweltrat im März seinen von Umweltverbänden heftig kritisierten Standpunkt beschlossen hatte (EU-News 17.03.2023), haben sich nun auch die EU-Abgeordneten im Parlament festgelegt. Aus Sicht des europäischen Umweltdachverbands EEB hat das Parlament damit „eine weitere Chance zur Revolutionierung der Industrie verpasst und stattdessen für die Interessen der Umweltverschmutzer gestimmt“.

Die überarbeitete IED soll neben Industrieanlagen erstmals auch Bergbau und mehr Intensivtierhaltungsbetriebe umfassen, die künftig ihre Anlagen nach der besten verfügbaren Technik (BVT) betreiben sollen. Aus Sicht des Parlaments stimmte das Plenum für eine Verringerung der Umweltverschmutzung, da die Verpflichtungen ausgeweitet wurden, „den Bürgern erhebliche Vorteile für Gesundheit und Umwelt bringen“ würden und sie zudem künftig einen besseren Zugang zu Informationen über umweltschädliche Aktivitäten in ihrer Umgebung erhielten.

Doch der Teufel steckt wie immer im Detail. Was die Tierhaltungsbetriebe betrifft, stimmten die Abgeordneten für die Beibehaltung der derzeitigen Regelung und die Einbeziehung von Schweinebetrieben mit mehr als 2.000 Plätzen für „Produktionsschweine“ (über 30 Kilogramm) oder mit mehr als 750 Plätzen für Sauen und Geflügelbetrieben mit mehr als 40.000 Plätzen für Geflügel sowie Betrieben mit mehr als 750 Großvieheinheiten (GVE). Eine Ausweitung auf Rinderbetriebe, wie von der Kommission vorgeschlagen, will das Parlament nicht. Auch Gemischtbetriebe werden ausgenommen. Die Kommission hatte ursprünglich einen Schwellenwert von 150 GVE für alle Tierbestände vorgeschlagen. Dies hatte auch schon der Rat abgelehnt und abgeschwächt, was bedeutet, dass 97 Prozent aller Betriebe aus der IED herausfallen würden. Den Abgeordneten war außerdem wichtig, dass sichergestellt wird, dass Erzeuger außerhalb der EU ähnliche Anforderungen wie die EU-Betriebe erfüllen müssen. Für mehr Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung soll das Europäische Register zur Erfassung der Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen (PRTR) in ein EU-Portal für Industrieemissionen umgewandelt werden, in dem die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Daten über alle EU-Genehmigungen und lokale Verschmutzungen haben.

EEB: „Völlige Untätigkeit“ bei Nutztieren, kein Recht auf Entschädigung für die Bevölkerung

Der steinige Weg zu Kohlenstoffneutralität und Klimaschutz in der EU werde immer länger, kritisierte das Europäische Umweltbüro. Das Parlament hätte sich entschieden für die Vermeidung von Umweltverschmutzung an der Quelle und ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und die menschliche Gesundheit positionieren müssen. Stattdessen bleibe es dabei, dass die Tierhaltung „nach wie vor unterreguliert ist“ und quasi „einen Freibrief für übermäßige Umweltverschmutzung“ innehabe. Tierhaltungsbetriebe stellten 13 Prozent aller landwirtschaftlichen Betriebe in der EU, seien aber für 60 Prozent der Ammoniak- und 43 Prozent der Methanemissionen verantwortlich, so das EEB. Aber: „In völliger Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Schutz der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit“ habe das EU-Parlament neben Schweinen und Geflügel auch Rinder nicht in das Gesetz aufgenommen. Ein „regulatorischer Rückzieher“, der zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen für die Industrie beitrage und die Interessen der Umweltverschmutzer über die der Menschen und des Planeten stelle. Die Bürger*innen sollten außerdem das Recht haben, Entschädigung für Gesundheitsschäden zu verlangen, die durch illegale Verschmutzung verursacht wurden, doch nach den derzeitigen EU-Vorschriften sei diese Möglichkeit äußerst begrenzt. Für eine adäquate Entschädigung für Gesundheitsschäden hatte sich auch eni Bündnis von Umwelt- und Gesundheitsorganisationen in einem offenen Brief ausgesprochen.
Das Europabüro von Greenpeace schloss sich der harschen Kritik an den Ausnahmen für 
besonders umweltschädliche Massentierhaltung an.

Zero Waste: „entscheidende Fortschritte“ bei Müllverbrennung

Immerhin: Laut der Umweltorganisation Zero Waste gab es in Sachen Abfallverbrennung Verbesserungen. Durch die vom Parlament angenommenen Änderungen würden Abfallverbrennungsanlagen für die von ihnen verursachten Emissionen zur Rechenschaft gezogen - sofern der Rat das auch noch unterstützt. Im Kommissionsvorschlag gab es Schlupflöcher für Betreiber, weil sie potenziell während der emissionsintensivsten Phasen, wie Zündung oder Abschaltung, Maßnahmen hätten vernachlässigen können. Nun müsse es eine umfassende Emissionsüberwachung auch in kritischen Phasen geben. Das Parlament fordere die Betreiber von Verbrennungsanlagen außerdem auf, die Transparenz und die Berichterstattung über die Luftverschmutzung zu verbessern, indem sie neben den Laborberichten auch Rohdaten veröffentlichen müssten.

Nach der Abstimmung im Parlament kann der Trilog zwischen den drei EU-Institutionen beginnen, um das Gesetz zu finalisieren. [jg]

EU-Parlament: Industrial emissions: MEPs support revision of rules to reduce pollution

EEB: New EU Industry Laws Fail Green Test: Polluting Sectors Keep Business-as-Usual

Zero Waste: ‘Vital’ amendment adopted by European Parliament on emissions linked to waste combustion

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