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Novellierung des Bundesjagdgesetzes
Position | 20.08.2020
#Biodiversität und Naturschutz

Novellierung des Bundesjagdgesetzes

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c. Pixabay

Insgesamt ist der DNR mit dem von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner vorgelegten Entwurf nicht zufrieden. Die Chance wurde vertan, wirklich substantielle und zielführende Weiterentwicklungen festzuschreiben, auch wenn einige Regelungen erste Schritte hinsichtlich einer stärkeren Berücksichtigung von Natur- und Tierschutz darstellen.

Für unser naturnähestes Ökosystem Wald kommt der Jagd eine besondere Verpflichtung zu. Überhöhte Schalenwildbestände verursachen nach wie vor untragbare Schäden und verhindern großflächig die Erhaltung und Entwicklung naturnaher Wälder, die angesichts der dramatischen Auswirkungen des Klimawandels notwendiger denn je sind. Die Förderungstruktur artenreicher Mischwälder ist durch ihre Bedeutung für die Biodiversität und anderer Ökosystemleistungen von gesamtgesellschaftlichem Interesse.

Die Minimalforderung, dass Naturverjüngung im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen zu ermöglichen ist, ist nichts Neues und greift viel zu kurz, sie muss alle standortheimischen Arten umfassen. Auch die Pflanzung oder Saat weiterer waldbaulich und ökologisch erforderlicher, klimastabiler Baumarten für notwendige Waldumbaumaßnahmen muss ohne Schutz möglich sein. Das kommt ebenso einer vielfältigen Strauch- und Krautvegetation zugute.

Nicht angepasste Wildbestände und ungenügende Abschüsse, die sich durch Schäden an der Waldvegetation zeigen, müssen durch obligatorische, revierweise Vegetationsgutachten nachweisbar gemacht werden.

Da die Regulierung des Schalenwildes gesellschaftlich gewünscht und ebenso aus naturschutzfachlichen Aspekten erforderlich ist, ist die Abschussplanung nicht ausschließlich den Partnern der privatrechtlichen Jagdpachtverhältnisse zu überlassen. Dabei ist insbesondere beim Reh die Beschränkung auf Mindestabschusszahlen sinnvoll.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier:

Elisabeth Emmert

ehem. Beisitzerin im DNR-Präsidium (bis 03/2021)

02742 - 91 06 26

e.emmert@oejv.de

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