Anforderungen an eine Änderung der Abgabenordnung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem sogenannten Attac-Urteil bekräftigt, dass Umwelt-, Natur- und Tierschutzorganisationen im Rahmen ihrer Zweckverfolgung auch weiterhin politisch agieren dürfen. Trotzdem ist die Rechtslage aus Perspektive des Umwelt-, Natur- und Tierschutzes in zweierlei Hinsicht nicht ausreichend sicher.
Einerseits ist die Gemeinnützigkeit von Organisationen, die sich zum Schutz der Umwelt ausschließlich oder überwiegend politisch betätigen, nicht gesichert, sondern hängt von der Rechtsauslegung der Finanzbehörden ab. Andererseits können tagespolitische Äußerungen zu Themen, die nicht offensichtlich mit den Satzungszwecken verbunden sind, zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen.
Vor diesem Hintergrund werden nachfolgend Vorschläge gemacht, wie die Abgabenordnung (AO) im Kontext der geplanten Reform des Gemeinnützigkeitsrechts zu ändern ist, um bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.