Bürokratieabbau als Vorwand: Bundesregierung will Förderung für Weidehaltung und Biotopvernetzung streichen

Berlin – Im Bundeskabinett wird heute der Gesetzentwurf für Bürokratierückbau im Bereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums beraten. Darin enthalten ist auch die Streichung der zusätzlichen Öko-Regelungen zur Förderung der Weidehaltung von Milchkühen und des Biotopverbundes im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Björn Pasemann, Koordinator für Naturschutz und Agrarpolitik beim Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR), kommentiert:
„Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag mehr Anreize für Klima-, Umwelt- und Tierschutzleistungen versprochen. Jetzt will sie unter dem fadenscheinigen Vorwand des Bürokratieabbaus ausgerechnet zwei freiwillige Maßnahmen zur Förderung von Weidehaltung und zur Biotopvernetzung streichen. Die Rücknahme der bereits gesetzlich verankerten Öko-Regelungen widerspricht klar den Zusagen der Koalition und dem breiten Konsens der Zukunftskommission Landwirtschaft.
Gerade in der Debatte über die künftige EU-Agrarförderung nach 2027 sendet dies ein fatales Signal an die landwirtschaftlichen Betriebe, die bereits heute Verantwortung für Umwelt, Natur und Tierschutz übernehmen. Statt bereits zugesagte Fördermaßnahmen wieder abzuschaffen, müssen die Bundesregierung und insbesondere Agrarminister Alois Rainer Wort halten und die Honorierung von Umweltleistungen konsequent ausbauen: in der laufenden Förderperiode und erst recht bei der anstehenden GAP-Reform. Dazu gehört, die versprochenen Öko-Regelungen wie geplant umzusetzen und sich in den laufenden Verhandlungen zur GAP-Reform für ein verbindliches Mindestbudget für Umweltmaßnahmen einzusetzen.“
Hintergrund:
Öko-Regelungen sind freiwillige, einjährige Fördermaßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP), mit denen Leistungen für Klima, Biodiversität und Tierwohl honoriert werden. Seit ihrer Einführung im Jahr 2023 werden sie von immer mehr landwirtschaftlichen Betrieben genutzt. Gleichzeitig wurden die verbindlichen Umweltstandards der GAP (Konditionalität) seit Beginn der aktuellen Förderperiode stark abgeschwächt. Die Bundesregierung will stattdessen stärker auf freiwillige Anreize setzen und hat im Koalitionsvertrag zugesagt, die Einkommensanreize für Klima-, Umwelt- und Tierwohlleistungen deutlich zu erhöhen. Die zusätzlichen Öko-Regelungen zur Förderung der Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben und zur Stärkung des Biotopverbunds wurden 2024 beschlossen, ihre Einführung 2025 jedoch um ein Jahr verschoben. Die nun geplante Streichung widerspricht den Zusagen der Bundesregierung und untergräbt Planungssicherheit und Vertrauen in verlässliche politische Rahmenbedingungen. Auch die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL), ein breites und sektorübergreifendes Gremium, hat sich ausdrücklich für einen konsequenten Ausbau der Honorierung gesellschaftlicher Leistungen ausgesprochen.
Zur Stellungnahme des DNR zum Gesetzentwurf für Bürokratierückbau geht es hier.
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Björn Pasemann
Koordinator für Agrar-, Naturschutz- und Tierschutzpolitik



