Fossile Hintertür im Wasserstoffhochlauf
Bundestag beschließt Beschleunigungsgesetz mit problematischer Weichenstellung

Berlin - Der Deutsche Bundestag hat heute das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Aus Sicht des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR) enthält das Gesetz eine klimapolitisch hochproblematische Weichenstellung. Kurz vor der Abstimmung wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen nochmals ausgeweitet: Künftig sollen auch Anlagen für die Produktion von blauem Wasserstoff aus Erdgas mit CO₂-Abscheidung und in das „überragende öffentliche Interesse“ fallen.
In einer Phase, in der Deutschland seine Energieversorgung konsequent auf erneuerbare Energien ausrichten müsste, räumen die Regierungsfraktionen einer fossilen Technologie Vorrang ein.
„Wer fossilen Wasserstoff in das überragende öffentliche Interesse stellt, öffnet eine Hintertür für neue Erdgasabhängigkeiten“, erklärt DNR-Geschäftsführer Florian Schöne. „Es ist klimapolitisch kontraproduktiv, ausgerechnet Technologien auf Erdgasbasis zu privilegieren. Nur grüner Wasserstoff aus erneuerbaren Energien darf Vorrang erhalten.“
Blauer Wasserstoff basiert weiterhin auf fossilem Erdgas. Auch bei CO₂-Abscheidung bleiben Methanemissionen, Importabhängigkeiten und langfristige Infrastrukturbindungen bestehen. Eine solche Priorisierung birgt erhebliche Risiken für weitere Abhängigkeiten von Erdgas und konterkariert das Ziel der Klimaneutralität.
Der DNR spricht sich auch für eine Beschleunigung des Hochlaufs von grünem Wasserstoff für die Stahl-, Chemie- und Grundstoffindustrie sowie andere schwer elektrifizierbare Bereiche aus. Jedoch benötigt dieser Hochlauf klare Prioritäten und Investitionssicherheit. Gerade langfristige Abnahme- und Lieferperspektiven sind für die Investitionen in Elektrolyse oder in die Umrüstung von Industieprozessen entscheidend. Diese werden im Gesetzentwurf jedoch nicht adressiert.
Zudem warnt der DNR vor einem inflationären Gebrauch des Instruments des „überragenden öffentlichen Interesses“. Dieser wird nun insgesamt für zahlreiche Infrastrukturen und Vorhaben verwendet. Damit drohen rechtliche Unsicherheiten und zusätzliche Konflikte in Genehmigungsverfahren. „Wenn alles beschleunigt werden soll, wird am Ende nichts beschleunigt. Das könnte die angestrebte Zielsetzung der Bundesregierung ins Gegenteil verkehren”, so Schöne weiter.
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Alexander Kräß
Projektreferent für Klima- und Energiepolitik, insbesondere Gas und Wasserstoff



