EEG-Novelle 2016

"Die im EEG-Referentenentwurf vorgesehenen Berechnungsgrundlagen tragen ferner dazu bei, dass der obere Rand des Ausbaukorridors von 45 Prozent bis 2025 noch nicht einmal sicher erreicht werden kann."
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat sich als effizientes Instrument zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen bewährt. Ihm ist es zu verdanken, dass erneuerbare Energien einen immer größeren Beitrag zur Stromversorgung in Deutschland leisten. Das Ausbautempo der erneuerbaren Energien muss künftig hoch genug sein, um den Atomausstieg bis 2022 abzudecken und schon jetzt das sukzessive Ausscheiden fossiler Energieträger einzuleiten. Denn mit dem Klimavertrag von Paris hat sich die internationale Staatengemeinschaft zur Einhaltung sehr ehrgeiziger Treibhausgas-Einsparziele verpflichtet. Damit verbunden ist das Ziel, die Energieversorgung vollständig zu dekarbonisieren. Erneuerbare Energien werden in den kommenden Jahren die Hauptrolle der Energieversorgung von den fossilen Energieträgern übernehmen müssen – sonst ist das völkerrechtlich verbindliche Ziel, die Erderwärmung auf unter zwei Grad zu begrenzen, nicht zu erreichen. Vor diesem Hintergrund ist die im EEG vorgesehene Deckelung des Anteils erneuerbarer Energien auf 45 Prozent bis 2025 sowie die Formel zur Steuerung des Ausbaus von Wind an Land als klimapolitisch kontraproduktives Signal abzulehnen. Die naturverträgliche Energiewende ist eine Grundvoraussetzung für den Klimaschutz und bestimmt ganz maßgeblich die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung in den nationalen und internationalen Klimaschutzprozessen.
Der DNR beschränkt sich mit der vorliegenden Stellungnahme auf zentrale Aspekte des Gesetzentwurfs.
