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Änderungsvorschläge zu Klima-Sozialfonds
EU-News | 27.01.2022
#Klima und Energie

Änderungsvorschläge zu Klima-Sozialfonds

"Grünes" Geld in Stapeln
© pixabay/nattanan23

Die EU-Abgeordneten David Casa und Esther de Lange haben ihren Bericht zum Kommissionsvorschlag des neuen EU-Klimasozialfonds präsentiert. Sie schlagen Änderungen der Finanzierung vor. Neu ist auch eine Definition von Energie- und Verkehrsarmut.

Mitte Januar haben die EU-Parlamentarier*innen David Casa (EVP, Malta) und Esther de Lange (EVP, Niederlande) ihre Änderungsvorschläge zum Klima-Sozialfonds im Ausschuss für Soziales und Beschäftigung des Europäischen Parlamentsveröffentlicht. Ziel des Klima-Sozialfonds ist, den Anstieg von Kraftstoffpreisen, der infolge der geplanten Erweiterung des Emissionshandelssystems (ETS) auf die Sektoren Gebäude und Verkehr entsteht, abzufedern. Die Einnahmen aus dem 2. ETS sollen der Unterstützung einkommensschwacher Haushalte und Investitionen in Modernisierungen dienen. 25 Prozent der Einnahmen des 2. ETS sollen für den Klima-Sozialfonds verwendet werden. Bis 2032 sind mindestens 72,2 Milliarden Euro dafür vorgesehen.

David Casa und Esther de Lange schlagen vor, den Finanzierungsrahmen des Fonds zu ändern. So sieht die Kommission eine Ko-Finanzierung von 50 Prozent der jeweiligen Mitgliedstaaten vor. Die beiden Parlamentarier*innen fordern dabei zwischen EU-Staaten mit einem starken und solchen mit einem schwachen Haushalt zu unterscheiden. So soll der Eigenanteil für wirtschaftlich ärmere Staaten auf 40 Prozent sinken und für ökonomisch stärkere Staaten auf 60 Prozent steigen. Die Menge der Ausgleichszahlungen soll davon abhängig sein, ob es sich um Strukturinvestitionen oder direkte Einkommensbeihilfen handelt. Mit ihrem Vorschlag möchten de Lange und Casa insbesondere ländliche Regionen stärken sowie kleine bis mittelstarke Unternehmen unterstützen. Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, die Ausgleichszahlungen um ein Jahr, also auf 2024, vorzuziehen.

Die beiden Abgeordneten stellen erstmals auch eine EU-weite Definition von Verkehrs- und Energiearmut vor. Energiearmut betrifft demnach „Haushalte in den untersten Zehnteln der Einkommen, deren Energiekosten das Doppelte des Medianverhältnisses zwischen Energiekosten und verfügbarem Einkommen nach Abzug der Wohnkosten übersteigen“.

Im Februar werden die beiden Abgeordneten ihre Berichtsentwürfe den Parlamentausschüssen für Umwelt wie auch dem Ausschuss für  Soziales und Beschäftigung vorlegen. [lw]

 

Euraktiv: EU Klima-Sozialfonds: Parlament definiert Energiearmut

Europäisches Parlament: Änderungsentwurf

Klima-Sozialfond Erklärung
 

 

 

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