Białowieża: Klage gegen Polen mündlich verhandelt

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am Dienstag in Luxemburg die Klage der EU-Kommission gegen Polen wegen der Abholzungen im Urwald Białowieża mündlich verhandelt.
Die Kommission ersucht das Gericht, festzustellen, ob Polen gegen mehrere Artikel der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie verstoßen hat.
Unter anderem bezweifelt die Kommission, dass der umfangreiche Holzeinschlag den strengen Schutz für den Scharlachroten Plattkäfer, den Goldstreifigen Prachtkäfer, den Rothalsigen Düsterkäfer und den Drachenkäfer gewährleistet.
Ebenso wirft die Kommission Polen vor, den Weißrückenspecht, den Dreizehenspecht, den Sperlingskauz und den Raufußkauz nicht ausreichend zu schützen. Polen soll Strafzahlungen leisten.
Agata Szafraniuk, Anwältin für die Umweltrechtsorganisation ClientEarth, gab sich optimistisch, dass die Anhörung am Dienstag die erste und letzte im Białowieża-Fall gewesen war. Sie halte es für unwahrscheinlich, dass der polnische Umweltminister Jan Szyszko zulässt, dass Polen 100.000 Euro pro Tag an Strafzahlungen wegen des illegalen Holzeinschlags leisten muss.
Der Generalanwalt wird voraussichtlich am 20. Februar 2018 seine Schlussanträge vorlegen. ClientEarth geht davon aus, dass das Urteil des EuGH innerhalb weniger Wochen folgen wird. [aw]
Rechtssache EU-Kommission/Republik Polen (ab Seite 1 unten)
Kommentar von ClientEarth