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Bienen in Gefahr, Neonikotinoidverbot wird oft umgangen
EU-News | 18.02.2021
#Biodiversität und Naturschutz

Bienen in Gefahr, Neonikotinoidverbot wird oft umgangen

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c. Pixabay

Im nahenden Frühling soll es wieder summen und brummen, doch für Bienen und andere Bestäuberinsekten sind die rechtlichen Vorschriften auf EU-Ebene und in Deutschland scheinbar nicht konsequent genug. Ein Bündnis von Bienenschutzorganisationen hat sich in einem offenen Brief an die EU-Kommission kritisch mit den Methoden der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA auseinandergesetzt. Der EU-Abgeordnete Martin Häusling hat sich mit "einem dringlichen Appell, die Notfallzulassungen für Neonikotinoide zu stoppen", an die Öffentlichkeit gewandt. Und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Ernährungssicherheit (BVL) wehrt sich gegen die in der letzten Woche geäußerte Kritik, die kürzlich in Deutschland erteilte Zulassungsverlängerung für Pestizide, die das Insektengift Acetamiprid enthalten, sei EU-rechtswidrig. In Rheinland-Pfalz wiederum will der Imkerverband eine Beschwerde bei der EU-Kommission einreichen, weil er die Notfallzulassung des ebenfalls zu den Neonikotinoiden zählenden Wirkstoffs Thiamethoxam kritisiert.

Wissenschaftlich fundiertere Entscheidungen für Bienen, auch wenn es länger dauert

BeeLife, Apimondia, Pollinis und das Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN) Europa haben in einem offenen Brief an EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides und Vizepräsident Frans Timmermans Grundsatzkritik an verwendeten Methoden geäußert. Die Organisationen beziehen sich auf die Methodik der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA zur Festlegung der Spezifischen Schutzziele (SPGs) für Honigbienen und den wissenschaftlichen und technischen Ansatz der EFSA. Dieser Ansatz stütze sich auf die Verwendung eines Modells (Beehave), das erstens nicht von der wissenschaftlichen oder imkerlichen Gemeinschaft unterstützt werde, zweitens vom Agrarkonzern Syngenta mitfinanziert wurde und drittens aus Sicht der Organisationen derzeit von nicht-industriellen Forscher*innen nicht favorisiert werde. Der vorgeschlagene Ansatz sei ungeeignet und biete kein hohes Schutzniveau für Bienen vor Pestiziden. Ein anderes Modell (ApisRAM), das die EFSA zurzeit erarbeite, sei sehr viel geeigneter, sollte im Juni 2021 fertiggestellt und einige Monate später ausreichend geprüft sein. Auch wenn dies Verzögerungen bedeute, sollte das bessere Modell für die Entscheidungen für SPGs zu Rate gezogen werden. Darüber hinaus müssten auch Hummeln und Solitärbienen bei Entscheidungen in Betracht gezogen werden, so die Organisationen.

Häusling: "Keine Notfallzulassung für Neonikotinoide"

In einem dringlichen Appell, die Notfallzulassungen für Neonikotinoide zu stoppen, hat sich der agrarpolitische Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament Martin Häusling an die Öffentlichkeit gewandt. Bund, Länder sowie Landwirt*innen sollten auf die hochgefährlichen Insektizide verzichten. Der Einsatz von Neonikotinoiden sei in Europa 2018 "aus sehr guten Gründen" auf Basis eines Gutachtens der EFSA untersagt worden. Die Mittel träfen nicht nur bestimmte Zielorganismen, sondern auch viele andere Insekten, und spielten deshalb eine "zentrale Rolle beim Artenschwund". Die EFSA weise außerdem darauf hin, dass nicht nur Nektar, Pollen und bei der Saat entstehender Staub als Quelle für die fatale Wirkung auf Bienen verantwortlich sind, sondern auch Pflanzensaft, den Insekten aufnehmen. Zudem sei die Anwendung beispielsweise bei Rübensaatgut rein prophylaktisch. "Das gebeizte Saatgut wird benutzt, obwohl niemand weiß, ob Schädlinge überhaupt vorkommen - und falls ja, in welchen Mengen", kritisierte Häusling. Treiber der Notfallzulassungen seien "die Zuckeranbauverbände wie Südzucker und Nordzucker sowie Hersteller wie Syngenta und der Bauernverband", genehmigt würden diese durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Ernährungssicherheit (BVL).

"BVL weist Vorwürfe von Interessenverbänden zurück"

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Ernährungssicherheit (BVL) hat parallel den Vorwurf der Aurelia Stiftung und des Deutschen Berufs- und Erwerbs-Imker-Bundes (DBIB) zurückgewiesen, gegen EU-Bestimmungen verstoßen zu haben (EU-News 11.02.2021). Bei der Zulassungsverlängerung des Wirkstoffes Acetamiprid seien "Bienenschutzvorschriften berücksichtigt" worden. Die EU habe den Wirkstoff Acetamiprid im Januar 2018 erneut genehmigt, diese Genehmigung gelte bis zum 28. Februar 2033. "Eine Zulassung von Acetamiprid-haltigen Pflanzenschutzmitteln ist folglich rechtlich zulässig", so das BVL. Eine Risikobewertung habe ergeben, dass "bei Verwendung der Pflanzenschutzmittel unter den vorgegebenen strengen Auflagen eine unannehmbare Auswirkung auf Honigbienen ausgeschlossen werden" könne.

Rheinland-Pfalz: Imkerbund will Beschwerde bei EU-Kommission einlegen

Laut Medienberichten (Zeit, dpa) will der Imkerverband Rheinland-Pfalz in Kürze ebenfalls Beschwerde bei der EU-Kommission einlegen, weil sie in der BVL-Notfallzulassung des zu den Neonikotinoiden gehörenden Wirkstoffs Thiamethoxam für das Beizen von Rübensaat "eine unerlaubte Subvention der Zuckerriesen Südzucker AG, Pfeifer & Langen und der Nordzucker AG" (siehe Hintergrundinformationen Imkerverband) sieht. [jg]

Offener Brief an Kyriakides und Timmermans

Pressemitteilung Martin Häusling

Reaktion BVL auf Aurelia-/Erwerbs Imker-Kritik

Artikel in der Zeit (Quelle: dpa) (16.02.2021): Imker: Gegen Zulassung von bienengiftigem Wirkstoff

Imkerverband Rheinland-Pfalz (05.02.2021): Hintergründe zu Notfallzulassungen bienenschädlicher
Neonicotinoide

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