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Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen
EU-News | 22.08.2018
#Landwirtschaft und Gentechnik

Cibus-Raps ist Genraps

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c. Pixabay

Dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu neuen gentechnischen Methoden von Ende Juli zufolge gelten die herbizidresistenten Rapssorten der kanadischen Firma Cibus als gentechnisch verändert. Das teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am Montag nach erneuter Prüfung mit und zog damit seine anderslautende Einschätzung aus dem Jahr 2015 zurück.

Gegen den Bescheid des BVL von Februar 2015 hatte ein Bündnis aus zahlreichen Landwirtschafts-, Umwelt- und anderen zivilgesellschaftlichen Verbänden gemeinsam mit Saatgut-Initiativen und betroffenen Unternehmen Widerspruch und Klage erhoben. Koordiniert wird das Bündnis von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Mit dem Gerichtsverfahren war sichergestellt, dass der Cibus-Raps vorläufig nicht auf deutsche Felder gelangte.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Juli, dass alle mit Verfahren der Mutagenese gewonnenen Pflanzen und Tiere gentechnisch veränderte Organismen (GVO) im Sinne der EU-Freisetzungsrichtlinie sind. Demnach müssen etwa Pflanzen, die mit der sogenannten Genschere modifiziert worden sind, auf ihr Risiko geprüft und gekennzeichnet werden und nachverfolgbar sein (EU-News vom 25.07.2018).

Die laut EuGH-Urteil zulässigen Ausnahmen gelten nicht für die von der Firma Cibus verwendete Technologie mit dem Namen „Rapid Trait Development System“ (RTDS). Diese verändert das Erbgut mittels kurzer, im Labor synthetisierter DNA-Sequenzen, die in die Zelle eingeführt werden. Das Klägerbündnis begründete seinen Widerspruch mit dem Argument, dass das zur Erzeugung des Rapses verwendete RTDS-Verfahren nach dem EU-Gentechnikgesetz zu regulieren sei. Zudem verwiesen die Kläger auf die fehlende Zuständigkeit des BVL.

Der Vorsitzende des BUND Hubert Weiger bezeichnete die Argumentation des BVL als "rechtswidrige Position" und lobte die Rücknahme des Bescheids: "Unser Engagement gegen Gentechnik hat sich gelohnt. Auch auf die neuen Gentechnik-Verfahren ist das Vorsorgeprinzip anzuwenden, denn auch sie bergen Risiken für Mensch und Natur."  [mbu]

BVL Fachmeldung

Gemeinsame PM von Abl und BUND

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