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Einigung über Umweltkriminalität
EU-News | 21.11.2023
#EU-Umweltpolitik

Einigung über Umweltkriminalität

Scrabble-Buchstaben "JUSTICE"
© pixabay / CQF-avocat

Rat und Parlament haben am 16. November eine politische Einigung zur Neufassung der Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt erzielt. Umweltverbände begrüßen die Regelung, sehen aber auch noch erhebliche Mängel.

Die Zahl der Umweltstraftaten steigt jährlich um fünf bis sieben Prozent weltweit und die dadurch verursachten Probleme kosteten die Gemeinschaft bereits 2016 zwischen 91 und 258 Milliarden US-Dollar – abgesehen von dauerhaften Schäden an Ökosystemen und menschlicher Gesundheit. Um die rund 15 Jahre alten EU-Regelungen auf die neue Situation anzupassen, hatte die EU-Kommission Ende 2021 (EU-News 16.12.2021) Vorschläge zur Aktualisierung der bestehenden Richtlinie vorgelegt. Die Einigung im Trilog benötigt nun zwar noch die Bestätigung durch das EU-Parlament und den EU-Ministerrat, dies gilt aber als Formsache. Die EU-Kommission begrüßte die Einigung.

Vereinheitlichung von Rechtsauffassungen und Sanktionen

Durch die Neuregelung sind Verstöße gegen Umweltauflagen wie illegaler Handel mit Chemikalien wie Quecksilber oder illegales Schiffsrecycling nun in allen EU-Mitgliedstaaten als Straftatbestände zu behandeln. Für eine einheitliche Anwendung und eine stärkere abschreckende Wirkung werden EU-weit in Art und Umfang ähnliche Sanktionen für natürliche und juristische Personen gelten. Umweltdelikte mit Todesfolge könnten dann laut der neuen Regeln zu einer zehnjährigen Haftstrafe für Einzelpersonen oder Unternehmensvertreter führen. Als „qualifiziert“ eingestufte Straftaten könnten acht Jahre Haft nach sich ziehen, alle weiteren Straftaten wären auf fünf Jahre begrenzt. Beispielsweise könnten illegales Sammeln, Befördern und Behandeln von Abfällen oder das Inverkehrbringen von illegal geschlagenem Holz oder daraus hergestellten Erzeugnissen in den Mitgliedstaaten mit einer Freiheitsstrafe mit fünf Jahren Haft geahndet werden. Die Geldstrafen für Unternehmen, die derartige Straftaten begehen, sollten sich auf mindestens fünf Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes der juristischen Person oder auf 40 Millionen Euro belaufen. Die Verursachung besonders schwerer Umweltschäden sei künftig als schwerer Tatbestand mit höheren Strafen zu behandeln. Personen, die Umweltstraftaten melden und mit den Durchsetzungsstellen zusammenarbeiten, erhalten Unterstützung im Rahmen des Strafverfahrens. Außerdem enthält die neue Richtlinie noch Maßnahmen für die bessere – auch grenzüberschreitende – Zusammenarbeit.

EU-Umweltkommissar Virginijus postete auf X, er sei „sehr stolz“ auf die politische Einigung. Sie werde zu „strengerem Umwelt-, Gesundheits- und wirtschaftlichem Schutz mit effizienteren Sanktionen und besserer Durchsetzung“ führen.

Reaktionen: Echte Abschreckung für Unternehmen fehlt

Das Europäische Umweltbüro (EEB) sieht trotz „erheblicher Mängel“ einen Grund zum Feiern, denn es gäbe folgende wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Text von 2008:

  • eine viel umfassendere Liste von Umweltdelikten, die in allen Mitgliedstaaten unter Strafe gestellt werden sollen;
  • mehr Instrumente für die nationalen Staatsanwälte durch rechtliche Leitlinien und nationale Strategien;
  • zwar kein ausdrücklicher Verweis auf Ökozid, aber immerhin die Anerkennung eines „qualifizierten Straftatbestands“ für die schwersten Umweltstraftaten, die weitreichende und erhebliche Umweltschäden verursachen. 

Kritikpunkte hat das EEB aber auch, denn die Vereinbarung sei „in mehreren Punkten unzureichend“. So verpflichte der Text die Mitgliedstaaten nicht, gut ausgestattete Durchsetzungsketten zur Ermittlung, Verfolgung und Bestrafung von Umweltverbrechen einzurichten, und er klammere das sensible Thema der illegalen Fischerei aus. Außerdem würden Unternehmen nicht ausreichend zur Rechenschaft gezogen. Die neue Richtlinie lasse die massiven nationalen Unterschiede bei den Sanktionsregelungen bestehen und schreibe Mindeststrafen vor, die nur halb so hoch sind wie die Leitlinien für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Dieses Signal sei leider eindeutig: „Die EU erkennt endlich an, dass Umweltkriminalität ein wichtiges Thema ist, ist aber nicht bereit, Unternehmen durch die Androhung realer Konsequenzen zu verschrecken“, kritisierte das EEB.

Vor dem Hintergrund laufender Verhandlungen über ein neues Abkommen über Umweltkriminalität im Rahmen des Europarats sei die EU-Einigung aber „doppelt wichtig“, ergänzte die Organisation.

Das WWF Europabüro lobte „die hohe Integrität und den allgemeinen Ehrgeiz des endgültigen Kompromisstextes“. Beispielsweise werde in der Vereinbarung auch anerkannt, dass die zuständigen Vollzugs- und Justizbehörden stärker spezialisiert und geschult werden müssten und mehr Ressourcen benötigten. Bedauerlicherweise sei aber der Vorschlag des Parlaments, die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) als zusätzlichen Straftatbestand aufzunehmen, nicht angenommen worden. Dabei handele es sich hierbei „um eine der lukrativsten und am weitesten verbreiteten Formen der Umweltkriminalität“.

Das vereinbarte Gesetz soll laut Informationsdienst Euractiv im Februar 2024 formell vom Parlament verabschiedet werden. Der Rat dürfte wenig später folgen. Nach Erscheinen im Europäischen Amtsblatt tritt die Richtlinie in Kraft. [jg]

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