Menü
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen
Startseite
Aktuelles & Termine
Aktuelles & EU-News
Erfolgreiche Klimaklage: Durchbruch für den Klimaschutz?
EU-News | 18.04.2024
#Klima und Energie

Erfolgreiche Klimaklage: Durchbruch für den Klimaschutz?

Paragrafenzeichen vor blauer Europaflagge (als Mittelpunkt des Europasternenkreises)
© AdobeStock / nmann77

Eine Gruppe von Seniorinnen hat die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erfolgreich wegen mangelhaften Klimaschutzes verklagt. Ein bahnbrechendes Urteil mit hoher Signalwirkung, so die Einschätzung von Medien und Umweltorganisationen.

Diese Urteilsverkündung vom 9. April könnte noch in vielen weiteren Verfahren als Präzedenzfall dienen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der Klimaklage von sechs Schweizer KlimaSeniorinnen Recht gegeben. Das Ergebnis von drei Klagen vor dem EGMR war weltweit medial verfolgt worden. Entsprechend reisten zur Urteilsverkündung nicht nur Solidaritätsbekundende aus aller Welt an, sondern auch die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg.

Inhalt des von der Umweltorganisation Greenpeace initiierten und mitgetragenen Gerichtsverfahrens war der mangelnde Klimaschutz der Schweiz gewesen. Dieser verletze die Frauen in ihren Menschenrechten, urteilte das Gericht . So seien die Seniorinnen in ihrem „Recht auf Privat- und Familienleben und in ihrem Recht auf ein faires Verfahren“ berührt worden. Insbesondere die Gesundheit älterer Menschen werde durch immer stärkere und länger anhaltende Hitzewellen gefährdet, so das Gericht. Ziel der Klage der Schweizerinnen war, die Schweiz zur Senkung ihrer Treibhausgasemissionen zu bewegen. In der Urteilsbegründung steht unter anderem, „die Schweiz habe dabei Lücken gezeigt, ‚die Begrenzung der Treibhausgasemissionen zu quantifizieren, durch ein CO₂-Budget oder auf andere Weise‘“.

Negativ ging das Gerichtsverfahren hingegen für zwei weitere Gruppen von Klimakläger*innen aus Frankreich und Portugal aus. So wurden die Klagen von sechs Jugendlichen aus Portugal sowie die Klage eines französischen Bürgermeisters vom Gericht abgewiesen. Die jungen Kläger*innen hatten 32 europäischen Staaten (inklusive Deutschland) vorgeworfen, durch ihr Nichthandeln die Klimakrise verschärft und somit die Zukunft der jungen Generationen aufs Spiel gesetzt zu haben. Als junge Generation sahen sie sich einer Diskriminierung ausgesetzt, da die Auswirkungen des Klimawandels künftig immer heftiger werden dürften. In seiner Urteilsbegründung verwies das Gericht auf die Unzulässigkeit der Klage, da vor der Anrufung des Gerichts mit Sitz in Straßburg zunächst mehrere Instanzen in Portugal durchlaufen hätten werden müssen. Auch die Klage eines französischen Ex-Bürgermeisters wurde abgewiesen, jedoch aufgrund der fehlenden Opfereigenschaft - also der besonderen Betroffenheit - des Klägers.

Ein Urteil mit historischer Bedeutung

Dem Urteil des EGMR wird eine hohe Signalwirkung und damit große Bedeutung für den Klimaschutz zugesprochen. Nicht nur handelt es sich um die erste Reihe von Klimaklagen, die vor dem Gericht verhandelt wurden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gehört außerdem zum Europarat und ist für die Einhaltung der Menschenrechtskonvention zuständig. Zum Europarat zählen neben den EU-Mitgliedern auch Länder wie die Türkei und Großbritannien, wodurch Urteile des EGMR für alle Mitgliedstaaten des Europarats relevant sind. Es ist anzunehmen, dass die erfolgreiche Klage der Seniorinnen zukünftig auch als Präzedenzfall vor zahlreichen nationalen Gerichten dienen wird.

Während die Schweizer Regierungspartei SVP verärgert auf das Urteil reagierte, bei dem es sich um eine „dreiste Einmischung in die Schweizer Politik“ handele, und den Austritt des Landes aus dem Europarat forderte, ist die Freude über die erfolgreiche Klage bei Klimaaktivist*innen und Umweltorganisationen groß.

Beglückwünscht wurden die Kläger*innen unter anderem von der Umweltorganisation ClientEarth sowie der Entwicklungshilfeorganisation Brot für die Welt auf X/ehemals Twitter. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, bezeichnet das Urteil des EGMR als „Durchbruch für den Klimaschutz“. Mit gemischten Gefühlen blickt Heike Vesper, Vorständin von WWF Deutschland, auf die Klimaklagen. Diese seien ein „Grund zur Freude und zur Trauer“, da einerseits die „Ungerechtigkeiten der Klimakrise und die staatlichen Verpflichtungen zum Klimaschutz anerkannt werden“. Gleichzeitig verdeutlichten die Klagen, dass bisherige Bemühungen zum Klimaschutz noch viel zu gering seien. Als „bahnbrechend“ ordnet zudem das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung das Urteil ein.

Aktuell läuft auch hierzulande eine Klage von neun Jugendlichen und jungen Erwachsenen gegen die Bundesregierung, die von der Deutschen Umwelthilfe unterstützt wird. Ob und inwiefern die erfolgreiche Klimaklage vor dem EGMR eine Auswirkung auf das nationale Gerichtsverfahren haben wird, bleibt abzuwarten. [mi]

KlimaSeniorinnen: Gemeinsame Pressemitteilung mit Greenpeace Schweiz (deutsch) sowie Fragen und Antworten zu den drei Klima-Urteilen des EGMR (englisch)

Süddeutsche Zeitung: Erstmals Klimaklage vor Menschenrechtsgericht erfolgreich. 

Deutsche Umwelthilfe: Pressemitteilung zum Klimaschutz-Urteil. 

EuropeTable [kostenpflichtig]: EGMR-Urteil dürfte Klimaklagen auch in Deutschland stärken. 

Das könnte Sie interessieren

EU-Flagge
EU-News | 18.04.2024

#Bodenschutz #Emissionen #EU-Umweltpolitik #Klima und Energie #Wasser und Meere

Countdown vor Europawahl: EU-Parlament im Beschlussrausch

Gasmarktreform, Strommarktreform, Abwasser, CO₂-Emissionen bei Bussen und Lkw, Zertifikatesystem für Kohlenstoff (Carbon Capture Removal), Methanverordnung und Bodenschutz... Das erste Aprilplenum hatte eine lange Agenda....