EU-Behörde verhindert strengere Regeln gegen Interessenkonflikte

Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat gestern neue Unabhängigkeitsregeln beschlossen. Kritikern ist das zu wenig.
Der Verwaltungsrat der EU-Behörde verabschiedete auf seiner Sitzung eine Reihe von Maßnahmen, um die Behörde vor unzulässiger Einflussnahme besser zu schützen. Dazu zählen:
- Regeln zur Cooling-off-Periode („Abkühlungsphase“): externe Sachverständige werden automatisch von der Mitgliedschaft in einem wissenschaftlichen Gremium der EFSA ausgeschlossen, wenn sie in den vorangegangenen zwei Jahren bei Organisationen angestellt waren, die in den Zuständigkeitsbereich der EFSA fallen oder ihnen professionelle oder wissenschaftliche Beratung leisteten.
- Eine Verpflichtung für Experten, den Anteil ihres Jahreseinkommens von jeder Organisation, Einrichtung oder Firma zu veröffentlichen, deren Tätigkeiten in den Arbeitsbereich der EFSA fallen.
- Veröffentlichung der Liste der Partnerorganisationen der EFSA wie nationale und internationale Behörden, Hochschulen oder Forschungsinstitute.
Alle drei Jahre stellt die EFSA rund 200 Expert*innen in zehn Panels für wissenschaftliche Analysen ein. Aufgabe der EFSA ist es, die potentiellen Risiken innerhalb der europäischen Lebensmittelketten zu beurteilen und unabhängige wissenschaftliche Empfehlungen auszusprechen.
Vertreter*innen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sowie EU-Parlamentarier*innen weisen schon lange auf Interessenkonflikte von Mitarbeiter*innen der EFSA mit der Industrie hin.
In der vergangenen Woche deckte die Brüsseler NGO Corporate Europe Observatory (CEO) in einem Bericht auf, dass 46 Prozent der EFSA-Ausschussmitglieder mindestens einen finanziellen Interessenkonflikt mit Unternehmen aus der Agrar- und Lebensmittelbranche hätten, die sie regulieren sollen. Somit werde die Unabhängigkeit der EFSA-Mitarbeiter*innen erheblich in Zweifel gezogen.
Vor dem gestrigen Beschluss hatten zivilgesellschaftliche Akteure erneut eine Verschärfung der Regeln eingefordert. Es müsse öffentlich gemacht werden, wer hinter der Finanzierung von wissenschaftlichen Studien stecke. Die Karenzzeit soll von zwei auf fünf Jahre angehoben werden. So hatte es auch das EU-Parlament im Mai in einer Entschließung gefordert.
Mit den verabschiedeten Maßnahmen bleibt es fraglich, ob die EFSA-Mitarbeiter*innen tatsächlich unabhängig von Industrieinteressen agieren. [aw]


