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EU-Gasrichtlinie: Gilt jetzt auch für Pipelines aus Drittstaaten
EU-News | 13.02.2019
#Klima und Energie

EU-Gasrichtlinie: Gilt jetzt auch für Pipelines aus Drittstaaten

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© c. Pixabay

Am Mittwochmorgen haben sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten vorläufig auf Änderungen der EU-Gasrichtlinie verständigt. Nord Stream 2 ist davon unmittelbar betroffen. Ein Aus des umstrittenen Projekts ist jedoch unwahrscheinlich.

Die EU-Kommission begrüßte die Einigung. Die neue Gasrichtlinie werde die von der Kommission angestrebten Ziele erfüllen. Nach den neuen Vorschriften ist ausschließlich die EU für Vereinbarungen über neue EU-Gasleitungen mit Drittländern zuständig. Der EU-Mitgliedstaat, in dem die Pipeline erstmals in die EU eintritt, konsultiert das betreffende Drittland, bevor er darüber entscheidet, ob eine Ausnahme von den EU-Vorschriften notwendig ist. Die abschließende Entscheidung über die Ausnahme liegt jedoch bei der EU-Kommission. Sie prüft, ob die Ausnahme notwendig ist und die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Bei Meinungsverschiedenheiten geht die Bewertung der Kommission vor.

Außerdem soll die Regelung, dass das Eigentum der Gasfernleitungsinfrastruktur von dem des Gases getrennt sein muss, jetzt für alle Gasleitungen in der EU gelten, auch wenn sie ihren Ursprung außerhalb der Union haben. Ausnahmen für bestehende Gasleitungen und neue Gasleitungen sind jedoch möglich.

Am vergangenen Freitag hatten sich die EU-Mitgliedstaaten auf ihre gemeinsame Position verständigt, mit der sie in die Verhandlungen mit EU-Parlament und Kommission gingen. Neuerungen der Gasrichtlinie waren innerhalb der Rats höchst umstritten. Nord Stream 2, die durch die Ostsee verlaufende, zweite Erdgaspipeline zwischen Deutschland und Russland, spaltete die Mitgliedstaaten. Letztlich folgten die Energieminister*innen einem deutsch-französischen Vorschlag.

Auch Umweltverbände stehen dem Vorhaben kritisch gegenüber. Der NABU war im vergangenen Jahr mit dem Versuch gescheitert, gerichtlich den Bau von Nord Stream 2 zu verhindern (EU-News vom 20.07.2018).

Der vorläufige Kompromiss muss noch formell von EU-Parlament und Ministerrat bestätigt werden. [aw]

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Meldung von EurActiv 

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