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EU-Kommission: Vertragsverletzungsverfahren im März 2015
EU-News | 07.04.2015
#EU-Umweltpolitik

EU-Kommission: Vertragsverletzungsverfahren im März 2015

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© Foto: Hannah Fabian
Zur Eindämmung der Plastikflut werden internationale Regelungen gebraucht.

Auch im März 2015 hat die Europäische Kommission rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht ordnungsgemäß nachkommen. Unter den Vertragsverletzungsverfahren sind zahlreiche mit Umweltbezug.

So verklagt die Europäische Kommission Ungarn vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen unvollständiger Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie und Deutschland wegen des Versäumnisses, bei der Genehmigung eines Kohlekraftwerks in Hamburg/Moorburg die Vorschriften der FFH-Richtlinie zu beachten (EU-News 27. März).

Die Europäische Kommission verklagt das Vereinigte Königreich, weil das Land es in 17 Gemeinden versäumt hat, für eine sachgerechte Abwasserbehandlung zu sorgen. Die Europäische Kommission verklagt außerdem das Vereinigte Königreich vor dem Gerichtshof (EuGH), da die Emissionen des Kohlekraftwerks Aberthaw in Wales nicht gesunken sind. Die Stickoxidemissionen (NOx) des Kraftwerks überschreiten die zulässigen Grenzwerte.

Gegen Slowenien wird wegen Nichteinhaltung des EU-Abfallrechts geklagt. Dabei geht es um eine illegale Abfalldeponie in der Gemeinde Lovrenc na Dravskem polju, wo seit 2006 mehr als 40.000 Tonnen Abfall gelagert werden.

Spanien wurde offiziell aufgefordert, für die korrekte Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2009/28/EG) zu sorgen, insbesondere in Bezug auf Biokraftstoffe. Außerdem forderte die Kommission von Spanien, umsichtig an den Ausbau des Meereszugangs zum Hafen von Sevilla heranzugehen und mögliche negative Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete, einschließlich des Doñana-Nationalparks, zu prüfen.

Ungarn wurde ermahnt, seinen nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan vorzulegen und damit einer Verpflichtung der Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU) nachzukommen.

Die Europäische Kommission hat die Tschechische Republik aufgefordert, die EU-Vorschriften zu beachten, welche die Mitgliedstaaten verpflichten, durch Festsetzung spezifischer Grenzwerte die Exposition ihrer Bürger gegenüber Feinstaub (PM10) einzudämmen. Italien wurde aufgefordert, in einer Vielzahl von Gemeinden im ganzen Land das Sammeln und die Behandlung von Abwasser zu verbessern.

Die Europäische Kommission hat Frankreich aufgefordert, dafür zu sorgen, dass alle Pläne und Programme, bei denen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, erst beschlossen werden, nachdem eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt ist. [Quelle: UWD, am]

EU-Kommission

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