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EU und Japan unterzeichnen Freihandelsabkommen
EU-News | 19.07.2018
#Wirtschaft

EU und Japan unterzeichnen Freihandelsabkommen

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c. Pixabay

In dieser Woche haben Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und der japanische Staatschef Shinzo Abe das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan (kurz: JEFTA) unterzeichnet und begründen somit die bis dato größte Handelszone der Welt.

Während die EU-Kommission die hohen Nachhaltigkeitsstandards im Abkommen betont, gibt es starke Kritik von Seiten der Zivilgesellschaft. Die Organisationen Lobbycontrol, Powershift, Greenpeace und BUND haben eine gemeinsame Analyse der Vertragstexte vorgenommen. Das Fazit: Unternehmen erhalten viele Sonderrechte, soziale und ökologische Standards spielen eine Nebenrolle und die umstrittenen Investor-Staat-Klagen, die Teil anderer von der EU verhandelter Abkommen sind, werden zu einem späteren Zeitpunkt in einem gesondert verhandelten Investitionsschutzabkommen verankert werden. Mit diesem Umweg wird sich auch der Ratifizierungsprozess des Abkommens beschleunigen. Ohne den Investitionsschutz gilt JEFTA als „EU-only“-Abkommen.

Das bedeutet, dass nur EU-Parlament und Rat zustimmen müssen. Eine Zustimmung der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten ist nicht erforderlich, da der Vertrag unter alleinige EU-Kompetenz fällt. Die Ratifizierung des Abkommens wird voraussichtlich 2019 erfolgen. [lr]
Vertragstexte [engl.]
Analyse 

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