EuGH stoppt Weservertiefung
Das Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sieht ein Verschlechterungsverbot für Gewässer vor und beruft sich damit auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie. Das Urteil wird Auswirkungen auf das Hamburger Projekt zur weiteren Ausbaggerung der Elbe haben.
Für größere Containerschiffe sollte die Vertiefung die Durchfahrt zu den Häfen von Bremerhaven, Brake und Bremen ermöglichen. Die Umweltschutzorganisation BUND hatte gegen die Vertiefung der Weser beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geklagt. Das Verwaltungsgericht hatte Mitte 2013 wiederum den EuGH angerufen (EU-Umweltnews vom 17. Juli). Der Europäische Gerichtshof stärkt mit dem jetzt vorliegenden Urteil das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie, da die Richtlinie nicht nur Zielvorgaben für die Bewirtschaftungsplanung aufstelle, sondern auch für konkrete Vorhaben gelte.
Dennoch sieht das Urteil bestimmte Ausnahmen vor, bei denen eine Vertiefung möglich wäre. Laut Richtlinie müsse das Bauvorhaben von übergeordnetem und öffentlichem Interesse sein. Ob die Weser und die Elbe weiter ausgebaggert werden können, hängt jetzt vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ab.
Für Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), ist das Urteil ein substantieller Fortschritt im europäischen Gewässerschutz: „Wer nach diesem EuGH-Urteil weiter rücksichtslos in Europa Flüsse verbaut und Flussauen schädigt, ist für künftige Strafzahlungen und die Verschwendung von Steuergeldern verantwortlich“. [mk]