Fischfangquoten 2017: Vorschlag für Nordsee und Atlantik
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag die zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) für die Fischbestände in Nordsee und Altantik im kommenden Jahr vorgelegt. Im Dezember steht das Thema auf der Tagesordnung des Fischereirates.
Die EU-Kommission will bei 28 kommerziellen Fischbeständen die Fangmengen reduzieren, bei 42 "gesunden Beständen" die Quoten beibehalten oder anheben. Da ab 2017 eine Anlandeverpflichtung für alle gefangenen Fische bestimmter Arten gilt, um die Praxis des Rückwurfs zu kleiner Tiere oder schlechter zu vermarktenden Arten zu verhindern, gibt es für eine Übergangszeit auch noch eine zusätzliche Quotenerhöhung. Dies soll der Fischereiwirtschaft erleichtern, die Anlandeverpflichtung auch einzuhalten. Grundlage für die Entscheidung der Kommission sind wissenschaftliche Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES). Der ICES hat Gutachten für 34 Bestände vorgelegt. Bei fehlenden Daten hält sich die EU-Kommission an ein weiteres Gutachten des ICES, das für solche Fälle eine Reduzierung oder Erhöhung um maximal 20 Prozent vorsieht.
Seeteufel, Seezunge (westlicher Ärmelkanal), Kaisergranat, Stöcker und Schellfisch sowie Seehecht seien laut Kommissionsvorschlag auf "nachhaltigem Niveau" und dürften 2017 vermehrt gefangen werden.
In einigen Regionen sind Kabeljau und Seezunge (irische See) stark gefährdet und dürften im nächsten Jahr nicht so stark befischt werden. Für Wittling westlich von Schottland empfiehlt die Kommission ein Fangverbot. Gesenkt werden sollten die TACs für Butte und Pollack in der keltischen und der irischen See sowie für Scholle im Kattegat. Auch die Wolfsbarschbestände geben Anlass zur Besorgnis mit entsprechenden Folgen für die TACs. [jg]
Pressemitteilung der EU-Kommission mit weiteren Verweisen: IP/16/3504