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GAP-Trilog, Übergangszeitraum und EU-weite Tierwohlkennzeichnung
EU-News | 17.12.2020
#Wirtschaft

GAP-Trilog, Übergangszeitraum und EU-weite Tierwohlkennzeichnung

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© Foto: Laszlo Maraz

Die Verhandlungen zur Reform der europäischen Agrarpolitik und die Entscheidung zur Übergangsperiode lassen weiterhin nichts Gutes für kleinbäuerliche Strukturen, Artenvielfalt und Klimaschutz in Europa erhoffen. Der Agrarrat forderte diese Woche ein Tierwohllabel.

Übergangsverordnung und Wiederaufbau-Hilfen

Nachdem vor knapp drei Wochen bereits die Mitgliedstaaten und die Mitglieder des Agrarausschusses im EU-Parlament das Verhandlungsergebnis zur Übergangsverordnung der GAP bestätigt hatten, gab am Mittwoch auch das Parlamentsplenum sein Ja-Wort. Damit ist es beschlossene Sache, dass die eigentlich in wenigen Tagen endende GAP-Förderperiode noch zwei weitere Jahre unter den aktuellen Bedingungen fortgeführt wird. Die EU-Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, das Inkrafttreten der neuen Förderperiode aufgrund der anhaltenden Reformverhandlungen um ein Jahr zu verschieben. Dass es nun noch zwei Jahre so weitergeht wie bisher, bezeichnete Célia Nyssens, Landwirtschaftsreferentin beim Europäischen Umweltbüro (EEB), diese Woche als „verpasste Chance, einen nachhaltigen Übergang einzuleiten und Lehren aus der Corona-Krise zu ziehen.“ Was genau die Übergangsverordnung für die Zahlungen der 2. Säule bedeutet, hat der Nabu Gap-Ticker in dieser Woche zusammengefasst. Fazit: Grundsätzlich geht es weiter wie bisher, also: viel Fläche = viel Geld. Die Mitgliedstaaten haben jedoch ein wenig Spielraum, um ihre Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums mit einem möglichst hohen Niveau für Umweltausgaben auszustatten.

Die Parlamentarier*innen stimmten am Mittwoch ebenfalls dafür, etwa acht Milliarden Euro aus dem Wiederaufbaufonds der EU (NextGenerationEU) in die europäische Landwirtschaft fließen zu lassen. 37 Prozent der Mittel sollen offiziell in den „grünen Wiederaufbau“ im Einklang mit den Zielen des Green Deal fließen. Solche „grünen“ Maßnahmen beinhalten im Bereich der Landwirtschaft jedoch auch solche, deren Umweltschutzwirkung nicht nachgewiesen ist, wie beispielweise Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete. Der Nabu machte darauf aufmerksam, dass auch hier die Mitgliedstaaten Ermessensspielraum haben und dafür sorgen müssen, „dass möglichst viele Gelder in Maßnahmen fließen, die sich in den vergangenen Jahren bewährt haben“, damit es nicht zu Greenwashing komme.

Trilog-Update

Zurück zur tatsächlichen Reform der GAP, die 2023 in Kraft treten soll und deren Inhalte am Donnerstag in einer letzten Verhandlungsrunde unter deutscher Ratspräsidentschaft diskutiert wurden: Nach Informationen des EEB zeichne sich in den Trilog-Gesprächen auch weiterhin keine Annäherung zwischen den Zielen des Green Deal und der GAP an. Während die EU-Kommission, namentlich Präsidentin Ursula von der Leyen und Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski, wiederholt betonte, dass eine Verbesserung der von Rat und Parlament eingebrachten Positionen in den Verhandlungen möglich sei, scheinen ihre Verhandlungspartner*innen anderer Ansicht zu sein. So sei die deutsche Ratspräsidentschaft bereit, die Möglichkeit, drei Prozent der Flächen als nicht-produktive Elemente auszuweisen, fallenzulassen und grundsätzlich Zwischenfrüchte zu erlauben, so das EEB. Die vom Rat vorgeschlagenen Ausnahmen für kleine Betriebe von Vorgaben zur Fruchtfolge und zu nichtproduktiven Flächen für den Schutz der Artenvielfalt scheinen dagegen weiterhin Bestand zu haben. Immerhin einige vom Parlament in die Verhandlungen eingebrachten und aus Umweltsicht negativ zu bewertende Änderungen wie das Einbeziehen von Leguminosen in Fruchtfolgen seien vom Tisch.

Umweltverbände fordern nach wie vor, die Reform der Agrarpolitik durch eine Abkehr vom Prinzip der flächenbezogenen Pauschalzahlungen hin zu einer leistungsorientierten Entlohnung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen mit dem Green Deal in Einklang zu bringen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) forderte die EU-Kommission vor der Trilog-Sitzung auf, ihren Vorschlag zur GAP-Reform zurückzuziehen, wenn die Verhandlungsparteien dieses Ziel verfehlen.

Strategiepläne

Im Rahmen einer Konferenz zur Zukunft der europäischen Landwirtschaft kündigte von der Leyen zudem an, in diesen Tagen die Vorschläge der EU-Kommission zur Ausgestaltung der nationalen Strategiepläne an die Mitgliedstaaten zu verschicken. Die Regierungen müssen darin ihre nationale Umsetzung der neuen GAP-Förderperiode ab 2023 festlegen. Die DUH forderte die Bundesländer auf, „einen nationalen Umsetzungsplan, der das bisherige System der Direktzahlungen ohne Umwelt- und Klimaschutzbindung fortsetzt, im Bundesrat abzulehnen“ und den deutschen Strategieplan erst nach der Bundestagswahl im September 2021 zu beschließen.

Tierwohlkennzeichnung

Neben dem aktuellen Stand der Trilog-Verhandlungen und einer vorläufigen Einigung auf Fischereiquoten (siehe EU-News vom 17.12.) ging es im letzten Agrar- und Fischereirat dieses Jahres am Mittwoch auch um eine EU-weite Tierschutzkennzeichnung. Die Minister*innen der Mitgliedstaaten verabschiedeten Schlussfolgerungen, in denen sie die EU-Kommission auffordern, eine solche Kennzeichnung zu entwickeln, um die Informationslage für Verbraucher*innen zu verbessern und Anreize für Produzenten zu erhöhen, höhere Tierschutzstandards einzuhalten.

Martin Häusling, EU-Abgeordneter der Grünen/EFA, mahnte an, dass nur eine ambitionierte Umsetzung einer Kennzeichnung, die als „flankierende Maßnahme“ eines grundlegenden Umbaus der Ernährungsindustrie eingeführt wird, dieses Ziel erreichen kann. Eine schwache Umsetzung könne dazu führen, „dass der Blick auf das Haltungssystem, d. h. ob man ein Tier intensiv oder extensiv hält, noch weiter getrübt wird“, so Häusling. [km]

Übergangsverordnung
Pressemitteilung des EU-Parlaments
Nabu GAP-Ticker zur Übergangsverordnung
MetaMag des EEB zur Übergangsverordnung

Trilog
Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe
Ursula von der Leyen auf der EU Agricultural Outlook Konferenz

Tierwohlkennzeichnung
Pressemitteilung des Rats
Pressemitteilung von Martin Häusling

NextGenerationEU für den Agrarsektor

Das Europäische Umweltbüro veranstaltet voraussichtlich Ende Januar einen Workshop über die Mittelvergabe der Wiederaufbau-Hilfen in den nationalen Landwirtschaftsprogrammen und wie sie sinnvoll für Umwelt- und Klimaschutz eingesetzt werden können. Weitere Infos dazu gibt es in Kürze auf der Webseite des EEB.

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„In keinem anderen Sektor gibt es so komplett unnötige Emissionen wie in der Landwirtschaft“ machte Anke Herold, Geschäftsführerin vom Öko-Institut, in einem Blog-Beitrag diese Woche deutlich. In ihrem Papier stellte sie elf Maßnahmen vor, die die GAP tatsächlich nachhaltiger machen würden - im Gegensatz zu den auf den Tisch liegenden Vorschlägen von Rat und Parlament.

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