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Konsultation der Ombudsfrau zur Transparenz von Trilogen
EU-News | 17.12.2015
#EU-Umweltpolitik

Konsultation der Ombudsfrau zur Transparenz von Trilogen

Plastikmuell_c._Hannah_Fabian
© Foto: Hannah Fabian
Zur Eindämmung der Plastikflut werden internationale Regelungen gebraucht.

Bis zum 31. März 2016 können Interessensvertreterinnen zur Transparenz von Trilogen Stellung nehmen. Die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly hat eine öffentliche Konsultation hierzu gestartet.
Die Informationen über die Konsultation stehen auch in deutscher Sprache zur Verfügung.

Trilog-Verhandlungen sind informelle Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der EU-Kommission über geplante EU-Rechtsakte. Die Ombudsfrau hat bereits im Mai 2015 eine Untersuchung über die Transparenz der Trilog-Verhandlungen initiiert.

In der vergangenen Legislaturperiode wurden 81 Prozent der Rechtsakte im EU-Gesetzgebungsverfahren zwischen Europäischer Kommission, Rat und Europäischem Parlament in der ersten Lesung beschlossen. Das verkürzt den Gesetzgebungsprozess, verhindert aber auch transparente Entscheidungsfindung. Die informellen Trilog-Verhandlungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit VertreterInnen der EU-Kommission, der jeweiligen Ratspräsidentschaft sowie für das Europäische Parlament mit den jeweiligen Berichterstattern, SchattenberichterstatterInnen und Ausschussvorsitzenden statt. Der Trilog zur Einigung in erster Lesung ist nicht in den EU-Verträgen geregelt. Vielmehr ist durch Art. 294 AEUV das Ordentliche Gesetzgebungsverfahren in drei Lesungen vorgesehen, das durch die Trilogverhandlungen nicht zur Anwendung kommt.

Der informelle Trilog ist intransparent und erschwert den nicht eingebundenen Europaabgeordneten, sich an der Kompromissfindung zu beteiligen. Die Verhandlungsleitlinien für die Delegation des Europäischen Parlaments werden nicht im Plenum gebilligt. Das schwächt die Rolle des Europäischen Parlaments, da es so seine Funktion als repräsentatives Demokratieorgan nicht wahrnehmen kann.

Die Europäische Bewegung Deutschland fordert, das mit über 80 Prozent der Verfahren zur Regel gewordene Trilogverfahren - also die Verkürzung des ordentlichen Rechtsetzungsverfahrens auf nur eine Lesung durch die vorgeschaltete Verhandlung im informellen Trilog - ausschließlich in besonders eilbedürftigen Fällen anzuwenden. [bv]

Ombudsfrau Pressemitteilung


Konsultation zu Trilog-Verhandlungen

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