Neue UN-Entwicklungsziele bis 2030

Die Vereinten Nationen haben auf der UN-Vollversammlung in New York am Freitag 17 neue Entwicklungsziele beschlossen. Diese lösen die sogenannten Millennium-Entwicklungsziele ab, die für die vergangenen 15 Jahre galten. Die neuen Vorgaben legen einen größeren Schwerpunkt auf Umweltpolitik.
Im September haben sich UN-Diplomaten und internationale Experten auf den Aktionsplan mit dem Leitsatz „Unsere Welt Verändern—Programm für nachhaltige Entwicklung bis 2030“ geeinigt. Inhalt dieses Plans sind auch die neuen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung. Der Aktionsplan sieht die stärkere Verantwortlichkeit der UN-Mitgliedsstaaten vor und räumt der Umweltpolitik einen höheren Stellenwert ein.
Auf der Agenda stehen der Kampf gegen den Klimawandel und dessen Auswirkungen, nachhaltiges Wassermanagement und Industrialisierung sowie die umweltfreundliche Nutzung von maritimen Rohstoffen, ländlichen Ökosystemen und die Förderung von Biodiversität. Die neuen Ziele wurden sowohl von Industrieverbänden als auch von zivilgesellschaftlichen Organisationen positiv aufgenommen.
Die EU-Kommission begrüßte die Verabschiedung der Ziele und versprach, die Umsetzung der Agenda sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU voranzubringen. Frans Timmermanns, erster Vizepräsident der EU-Kommission erklärte: "Diese Vereinbarung ist ein historisches Ereignis und ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur gemeinsamen weltweiten Förderung einer nachhaltigen Entwicklung."
„Die Welt ist um 17 Ziele und 169 Unterziele reicher. Aber mit ihrer Umsetzung kommt jetzt der Realitätscheck. Die SDGs können eine Bedienungsanleitung für eine bessere Welt werden oder eine Zeitverschwendung, die lediglich Ressourcen bindet. Eins ist klar, die Bundesregierung muss nun einen umfassenden Umsetzungsplan erarbeiten, der unsere Wirtschaftsweise grundlegend hinterfragt. Eine Beschränkung auf bestehende Strategien – wie die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie – reicht da bei Weitem nicht aus“, so Marie-Luise Abshagen, Referentin beim Forum Umwelt und Entwicklung.
Die neuen Vereinbarungen sollen ab dem 1.Januar 2016 gelten. Zwar wird die Einhaltung der Ziele überwacht, doch die Umsetzung der Ziele und Ausgestaltung der Maßnahmen ist freiwillig. [ab, bv]