Neue Vorgaben zur Abwasserentsorgung in der Ostsee
Ab 2021 dürfen keine Passagierschiffe, die von der Internationalen Schifffahrtsorganisation (International Maritime Organization, IMO) registriert sind, ihr Abwasser wie bisher in die Ostsee ablassen.
Dies wurde auf dem Treffen des Ausschusses für Umweltschutz der IMO, der vom 18.-22. April in London zusammenkam, beschlossen. HELCOM hat als Zusammenschluss der neun Ostsee-Anrainerstaaaten und der EU schon länger dafür plädiert, die Ostsee als besonderes Gebiet zu deklarieren und dementsprechende Abfall- und Abwasserentsorgungskriterien anzuwenden. Die Abwässer der Schiffe enthalten Stickstoff und Phosphor, die zur Eutrophierung in der Ostsee beitragen und dementsprechend reguliert werden müssen. Allerdings mussten erst alle Anrainerstaaten entsprechende Abwasseraufbereitungsanlagen in ihren Häfen vorweisen können, damit der besondere Status für die Ostsee in Kraft tritt. Dies sei nun erreicht worden. Von der neuen Regelung ausgenommen sind bestimmte Routen, beispielsweise zwischen St. Petersburg und der Nordsee. In diesem Fall gilt die Neuregelung erst ab 2023. Auf den meisten Routen müssen die unter der IMO registrierten Passagierschiffe, die in der Ostsee verkehren, das Abwasser nun in dafür vorgesehenen Einrichtungen in den Häfen ablassen oder unter Vorgabe bestimmter Richtlinien an Board aufbereiten. Für neue Schiffsfahrzeuge, die ab 2019 gebaut werden, gelten die Vorschriften schon früher. [ab]