Reformvorschläge zum Investorenschutz im TTIP

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat vorgeschlagen, einen amerikanisch-europäischen Handelsgerichtshof für den Investorenschutz im TTIP (EU-USA Freihandelsabkommen) einzurichten.
Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten sollen demnach ausschließlich vor diesem Gericht ausgetragen werden. Bisher sieht das Kapitel zum Investitionsschutz im TTIP vor, Investor-Staat Klagen wie bisher üblich vor internationalen Schiedsgerichten auszutragen. Gabriel reagiert mit diesem Vorschlag auf die lang anhaltende Kritik des umstrittenen Investitionsschutzes im TTIP. So soll der Gerichtshof zu einem Drittel aus europäischen, zu einem Drittel aus amerikanischen und zu einem Drittel aus gemeinsam ausgewählten Richtern bestehen. Die Verfahren sollen öffentlich stattfinden.
Gabriels Reformvorschlag spricht aber nicht das eigentliche Problem des Investitionsschutzkapitels in einem bilateralen Handels- und Investitionsabkommen an. Pia Eberhardt von der lobbykritischen Organisation Corporate Europe Observatory (CEO) kritisierte auf sueddeutsche.de: "Warum sollten wir ausländischen Investoren Sonderrechte einräumen, die unsere Demokratie, öffentliche Haushalte und das Rechtssystem bedrohen?" Dennoch soll TTIP, wie auch die Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) und Singapur, ausländischen Investoren die Möglichkeit geben, Staaten direkt zu verklagen.
Auch EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hat Reformpläne für den Investitionsschutz im TTIP. Sie kündigte an, einen ständigen Gerichtshof einrichten zu wollen. (lr)
EurActiv-Artikel Malmström und Gabriel
sueddeutsche.de