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Strikte Grenzwerte für zwei Neonikotinoide
EU-News | 29.09.2022
#Landwirtschaft und Gentechnik

Strikte Grenzwerte für zwei Neonikotinoide

BIene
© AdobeStock/Andrii
Biene auf Blüte

Die EU-Mitgliedstaaten unterstützen den Vorschlag der EU-Kommission für niedrige Rückstandsmengen bei zwei Neonikotinoiden. Die Wirkstoffe sind bekannt für ihre stark schädigende Wirkung auf Insekten. Die Höchstwerte sollen sowohl für innerhalb der EU produzierte, als auch für importierte Lebensmittel, gelten.

Nach dem Vorschlag werden die Rückstandshöchstmengen für Clothianidin und Thiamethoxam bei Importen von Lebensmitteln und Futter auf den niedrigsten Wert gesenkt, der technisch überhaupt feststellbar sei. Zuvor hatten Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gezeigt, dass die Stoffe ein hohes Risiko für Bestäuber darstellen. Die Verwendung im Freien innerhalb der EU  wurde bereits 2018 verboten. Allerdings konnten Mitgliedstaaten mehrfach Ausnahmen des Verbots, sogenannte Notfallzulassungen, durchsetzen.

Die EU-Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Stella Kyriakides, sagte zur Entscheidung: „Sobald die heute vereinbarten Regeln in Kraft getreten sind, dürfen importierte Produkte keine Rückstände dieser beiden Neonikotinoide mehr enthalten." Nach Konsultationen mit der Welthandelsorganisation (WTO) wurde der Verordnungsvorschlag dem Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (PAFF Committee) vorgelegt. Dort wurde er von einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten angenommen. Als nächstes wird der Vorschlag dem Rat und dem Parlament weitergeleitet, die zwei Monate Zeit haben, um darauf zu reagieren. Wenn beide Institutionen keine Einwände erheben, wird die Verordnung Anfang 2023 verabschiedet. [bp]

Mitteilung der EU-Kommission

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