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Verbot von (Plastik-)Müllexporten
EU-News | 22.11.2023
#Kreislaufwirtschaft

Verbot von (Plastik-)Müllexporten

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© Foto: Pixabay
Containerschiff auf der Elbe

Trilog-Einigung zur Abfallverbringung: Parlament und Rat beschließen neue Regeln zu Müllexporten, einschließlich eines Verbots für die Verbringung von Kunststoffabfall in Nicht-OECD-Staaten.

Rat und Parlament haben am 17. November eine Einigung über Müllexporte erzielt. Die Verordnung über die Verbringung von Abfällen legt Verfahren und Kontrollregelungen fest, um sicherzustellen, dass bei Müllexporten keine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt, und um die Nutzung von Abfällen als Ressource in einer Kreislaufwirtschaft innerhalb der EU zu fördern.

Beschlossen wurde ein Verbot der Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Länder (wenn nicht bestimmte Bedingungen erfüllt sind). Die Verbringung von Abfällen, die zur Beseitigung in einem anderen EU-Land bestimmt sind, ist nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Außerdem müssen Abfälle, die zum Beispiel zu Recyclingzwecken außerhalb der EU verbracht werden, dort auf umweltverträgliche Weise behandelt werden. Die EU-Kommission begrüßte die Einigung.

  • Intra-EU: Der Text verbietet die Verbringung aller zur Beseitigung bestimmten Abfälle innerhalb der EU, es sei denn, sie wurde unter den strengen Bedingungen des Verfahrens der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung („PIC“) und in gut begründeten Fällen genehmigt. Andererseits wird die Verbringung von Abfällen zur Verwertung innerhalb der EU weiterhin nach dem weniger strengen Verfahren der allgemeinen Informationspflichten ("grün gelistete Abfälle") erlaubt sein. Der Text des Abkommens enthält eine Ausnahmeregelung für die Verbringung von Abfällen, die ausdrücklich für Laboranalysen und -versuche bestimmt sind, sofern diese Abfälle 250 kg nicht überschreiten. In diesem Fall müssen bei der Verbringung solcher Abfälle die in der Verordnung festgelegten allgemeinen Informationsanforderungen eingehalten werden.
  • Abfälle außerhalb der EU: Das Verbot, Abfälle zur Beseitigung in Drittstaaten zu exportieren und gefährliche Abfälle zur Verwertung in Nicht-OECD-Staaten auszuführen, bleibt bestehen. Wenn Mitgliedstaaten nicht gefährliche Abfälle außerhalb der EU zur Verwertung ausführen wollen, müssen die Abfallbewirtschaftungsanlagen im Bestimmungsland von unabhängigen Stellen geprüft werden, ob die Anlagen die Abfälle auf umweltverträgliche Weise behandeln. Die EU-Kommission wird ein entsprechendes Register für auditierte Anlagen führen.
  • Exporte von Kunststoffabfällen: Die Verordnung führt ein Verbot der Ausfuhr von nicht gefährlichen Kunststoffabfällen (B3011) in Nicht-OECD-Länder ein. Der Text sieht vor, dass Nicht-OECD-Länder frühestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung einen Antrag bei der Kommission stellen können, in dem sie ihre Bereitschaft zur Einfuhr von EU-Kunststoffabfällen bekunden, sofern sie strenge Abfallbewirtschaftungsstandards erfüllen. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Bewertung eines solchen Antrags wird die Kommission einen delegierten Rechtsakt zur Aufhebung des Verbots für diese Länder erlassen. Die Kunststoffausfuhr in OECD-Länder bleibt vorbehaltlich des PIC-Notifizierungsverfahrens zugelassen.

Eine formale Bestätigung durch Parlament und Rat steht noch aus, gilt aber als Formsache. Nach ihrer förmlichen Annahme tritt die Verordnung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. [jg]

Waste shipments: Council and Parliament reach agreement on more efficient and updated rules

ENVI: Deal reached on stricter EU rules for waste shipments

Kommission begrüßt politische Einigung über eine strengere Kontrolle der Ausfuhr von Abfällen

Abfallpolitik und Kreislaufwirtschaft kurz & knapp
  • Altelektronik: Rat und Parlament haben am 21. November eine vorläufige Einigung über gemäß eines Gerichtsurteils vorgeschlagene Änderungen der EU-Rechtsvorschriften über die Sammlung und Bewirtschaftung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE) erzielt, zu denen eine Reihe von Produkten wie Computer, Kühlschränke und Photovoltaikmodule gehören.
  • Mikroplastik: Die Verschmutzung mit Mikroplastik nimmt weiter zu, während die Bemühungen der EU ins Stocken geraten, kritisiert die Meeresschutzorganisation Seas At Risk. Eine Studie vom Sommer weise erstmals Mikroplastik im menschlichen Herzen nach. Die von der EU im Oktober vorgeschlagenen Maßnahmen seien zu schwach.
  • Kreislaufwirtschaft/Materialflussstatistik: 90 Prozent Einmalnutzung? Im Jahr 2022 lag der Anteil der Kreislaufwirtschaft an der Materialverwendung in der EU bei 11,5 Prozent, was 3,3 Prozentpunkte höher seien als 2004, meldet die Europäische Statistikbehörde Eurostat. Dafür lag der materielle Fußabdruck der EU 2022 auf 14,8 Tonnen pro Kopf (Statistik 2, Materialflussrechnungen).
  • "Undichter Recycling-Kreislauf"/Pyrolyse: Eine Studie von ZeroWaste untersucht eine von der Industrie propagierte Lösung des Plastikmüllproblems unter die Lupe. Pyrolyse weise aber erhebliche Nachteile auf: Die Inkompatibilität mit verschiedenen Kunststoffarten, die geringe Ölausbeute und Verunreinigungsprobleme führten dazu, dass das entstehende Pyrolyseöl stark mit Mischungen auf Erdölbasis verdünnt werden muss, in einigen Fällen in einem Verhältnis von über 40:1. Damit seien Recycling-Kunststoffe eher energieintensiv als umweltfreundlich.
  • Industrie/Plastic Transition Roadmap: Die europäischen Kunststoffhersteller wollen den Übergang zu Kreislaufkunststoffen beschleunigen, Null-Emissionen erreichen und Nachhaltigkeit fördern. Der Fahrplan propagiert eine Treibhausgasemissionsreduktion um 28 Prozent bis 2030 und soll bis 2050 die Null erreichen. Schrittweise sollen fossile Kunststoffe ersetzt werden. Bis 2030 sollen Kreislaufkunststoffe einen Anteil von 25 Prozent, bis 2050 65 der europäischen Nachfrage erfüllen. Geschätzte Kosten: 235 Milliarden Euro.

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