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Volle Entschädigung bei Wolfsrissen möglich
EU-News | 09.11.2018
#Landwirtschaft und Gentechnik #Biodiversität und Naturschutz

Volle Entschädigung bei Wolfsrissen möglich

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© Foto: Pixabay

Wer seine Weidetiere durch Elektrozäune oder Herdenschutzhunde vor Wölfen und anderen geschützten Raubtieren bewahren will, kann 100 Prozent der Kosten rückerstattet bekommen. Das hat die EU-Kommission am Donnerstag entschieden. Dies gilt nicht als unzulässige staatliche Beihilfe.

Bisher konnten Betroffene nur 80 Prozent der Kosten einreichen. Neben den oben genannten Schutzmaßnahmen können nun auch indirekte Kosten wie Tierarztrechnungen für verletzte Tiere oder Beträge, die für die Suche vermisster Tiere ausgegeben werden müssen, erstattet werden.

Die Unterstützung kann zum Beispiel aus EU-Mitteln wie dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder aus nationalen Mitteln (staatliche Beihilfen) erfolgen.

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat sich nach eigenen Angaben in Brüssel für diese Entscheidung eingesetzt. Umweltministerin Svenja Schulze begrüßte deshalb die Entscheidung der
Kommission: "Mir ist es sehr wichtig, dass Weidetierhalter in Deutschland auf ganzer Linie entlastet werden – von der Vorsorge bis zur Schadensregulierung. Das hilft Schäfern, Landwirten, dem Grünland in Deutschland - und letztlich auch den Wölfen." Der Bund will sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass weitere indirekte Vorsorgekosten der LandwirtInnen - etwa der zusätzliche Arbeitsaufwand für das Aufstellen von Zäunen, ebenfalls erstattet werden können. [jg]

Pressemitteilung der EU-Kommission

Reaktion BMU

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