Vorläufige Anwendung von CETA vor Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht berät heute über mehrere Eilverfahren, die sich mit dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) befassen.
Eine Abstimmung im Rat für allgemeine Angelegenheiten über die vorläufige Anwendung von CETA in der EU findet am 18. Oktober in Brüssel statt, daher wird das Bundesverfassungsgericht bereits morgen Vormittag seine Entscheidung verkünden. Über 200.000 Bürgerinnen und Bürger hatten eine Verfassungsbeschwerde gegen das umstrittene Freihandelsabkommen eingereicht (s. EU-Umweltnews vom 4. August 2016), bisheriger Rekord.
Das Bundesverfassungsgericht wird sich heute mit mehreren Fragen befassen: Stellt der bevorstehende Ratsbeschluss eine Kompetenzüberschreitung eines EU-Organs dar? Höhlt die Einrichtung eines Investitionsgerichts das Rechtsprechungsmonopol des Staates aus? Außerdem wird sich das Gericht mit dem geplanten CETA-Führungsgremium befassen, dass aus Vertretern der EU und Kanada bestehen soll, sobald das Abkommen in Kraft tritt. Hier geht es um die unverhältnismäßig große Machtbefugnis des nicht demokratisch kontrollierten, zwischenstaatlichen Gremiums.
Exemplarisch für die Gefahr und den Einschnitt von Staatssouveränität durch Investitionsschutz ist die Klage über fünf Milliarden Euro, die der schwedische Energiekonzern Vattenfall gegen die deutsche Bundesregierung erhoben hat. Der Grund: Der deutsche Atomausstieg. Vattenfall beruft sich hier auf die Energiecharta, ein internationales Abkommen, dem auch die gesamte EU angehört und welches über ein Kapitel zum Investitionsschutz verfügt. Die Verhandlungen werden in Kürze vor dem Schiedsgericht ICSID in Washington D.C. beginnen. Ein Urteil wird erst im kommenden Jahr erwartet.
Die morgige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte wegweisend für die Zukunft des CETA-Abkommens sein. [lr]
Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht
Tagesschau zur Vattenfall-Klage