Wegweisendes ISDS-Urteil gefällt

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am Dienstag entschieden, dass eine Schiedsgerichtsklausel in einem Handelsabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei gegen EU-Recht verstoße.
In dem Fall ging es konkret um eine niederländische Versicherungsgesellschaft, die Bukarest auf Schadenersatz verklagt hatte. Der Mechanismus, mit dem Investoren Staaten innerhalb eines Handels- oder Investitionsabkommens verklagen können wird als Investor-Staat-Klage-System (investor-state-dispute-settlement – ISDS) bezeichnet. Innerhalb Europas gibt es über 200 bilaterale Investitionsabkommen, die einen solchen Mechanismus beinhalten.
Der ISDS-Mechanismus wurde in den letzten Jahren vielfach kritisiert, insbesondere im Kontext der TTIP-Verhandlungen zwischen EU und USA. Investoren die Möglichkeit einzuräumen, Staaten vor internationalen Schiedsgerichten zu verklagen, führt oftmals zu Angriffen auf Umwelt- und Sozialstandards.
Das EuGH-Urteil vom Dienstag bezieht sich zwar nur auf innereuropäische Abkommen, könnte aber auch wichtige Implikationen für globale Abkommen der EU haben, wie etwa das kürzlich abgeschlossene EU-Kanada-Freihandelsabkommen CETA.
Die zivilgesellschaftliche Organisation Client Earth begrüßte das Urteil des EuGH. Es läute das Ende von ISDS in Europa ein. Jetzt liege es an den Mitgliedstaaten der EU, die Investitionsabkommen, die ISDS-Klauseln beinhalten, zu beenden. [lr]
Pressemitteilung EuGH [engl.]
Pressemitteilung ClientEarth [engl.]