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Werksschau der vertragsbrüchigen EU-Länder 2017
EU-News | 13.07.2018
#EU-Umweltpolitik

Werksschau der vertragsbrüchigen EU-Länder 2017

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c. Pixabay

Die EU-Kommission hat am Donnerstag den Jahresbericht 2017 über Stand und Entwicklung von Vertragsverletzungsverfahren vorgestellt. 74 Verfahren laufen momentan gegen Deutschland.

Laut EU-Kommission gingen die anhängigen Vertragsverletzungsverfahren um 5,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurück. Zum Jahresende 2017 führte die Kommission 1559 Verfahren gegen die Mitgliedstaaten. 2016 waren es 1657 Verfahren. Die meisten anhängigen Verfahren gab es gegen Spanien (93), Portugal (85) und Belgien (81). Die wenigsten gegen Italien, Dänemark und Ungarn.

Im Umweltbereich summierten sich die anhängigen Verfahren auf 307, aufgeteilt auf 77 bei Wasserschutz, 61 bei Luftverschmutzung, 60 bei Abfall, 49 bei Naturschutz, 40 bei Folgenabschätzung. 173 neue Verfahren kamen 2017 hinzu.

Gegen Deutschland waren 74 Verfahren anhängig gegenüber 91 Verfahren in 2016. 25 davon sind auf die verspätete Umsetzung von EU-Vorschriften zurückzuführen. Außerdem leitete die Kommission 23 neue Verfahren gegen die Bundesrepublik ein, darunter vier im Bereich Umwelt, vier zu Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, und acht zu Finanzen, Klima und Beschäftigung.

Wir erinnern uns an das Gerichtsurteil zu Sojamilch und Veggie-Käse. Nach Meinung des Gerichts der EU dürfen Lebensmittel, die keine tierischen Bestandteile haben, nicht als Milch, Käse, Butter usw. bezeichnet werden (EU-News vom 14.06.2017). 

Außerdem warf die EU-Kommission Deutschland Versäumnisse sowohl bei der Berichterstattung unter den Abfall-Vorschriften als auch bei der Umsetzung eines Lärmschutzplans vor. Deutschland verstößt zudem gegen die Luftqualitätsrichtlinie, da die Grenzwerte von Stickstoffdioxid vielerorts erheblich überschritten werden.

Ein weiterer Höhepunkt (oder Tiefpunkt) war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Sache Kraftwerk Moorburg bei Hamburg. Die Stadt Hamburg hatte den Bau ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt. Damit verletzte Deutschland die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (EU-News vom 28.04.2017). [aw]

Mitteilung der EU-Kommission 
Jahresbericht
Factsheet Deutschland 

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