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Wildtierhandel: Gerichtsurteil und CITES-Abstimmung
EU-News | 14.09.2022
#Biodiversität und Naturschutz #Tierschutz

Wildtierhandel: Gerichtsurteil und CITES-Abstimmung

Illegal gefangen und gehandelt: Wilder Ara in einem Käfig.
© Adobe Stock / Vinícius Bacarin
Illegal gefangen und gehandelt: Wilder Ara in einem Käfig.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat ein klärendes Urteil über Tierschutz beim Handel mit wildlebenden Tieren gefällt. Der Umweltausschuss im EU-Parlament ebnet den Weg für strengere Schutzvorschriften im CITES-Abkommen und eine entsprechende Anpassung der EU-Gesetzgebung.

Wildtiere: EuGH erklärt „in Gefangenschaft gezüchtet” genauer

Wer geschützte Arten züchten und verkaufen will, muss nachweisen können, dass auch die Eltern und Großeltern des gezüchteten Tiers rechtmäßig erworben wurden. Das stellte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am 8. September in einem klärenden Urteil fest. Ursprung des Urteils war der Fall eines Papageienzüchters aus Tschechien, dessen in der Gefangenschaft geborene Hyazinth-Aras eigentlich von strengen Verboten ausgenommen sind. Allerdings waren deren Vorfahren verbotenerweise der Wildnis entnommen worden. Das CITES-Abkommen, ein in den 1970ern in Washington unterzeichnetes Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, sieht strenge Schutzmaßnahmen vor, stellte der EuGH klar. Demnach könnten keine Ausnahmen zugelassen werden, „wenn Vorfahren dieses Exemplars, die nicht zum Zuchtstock dieses Züchters gehören, von einem Dritten in einer Weise erworben wurden, die dem Überleben der Art in der Natur abträglich war“.

Umweltausschuss fordet Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften für den Wildtierhandel

Der illegale Handel mit Wildtieren soll bis 2025 unterbunden werden, deshalb müsse die EU verstärkte Anstrengungen zum besseren Schutz bedrohter Arten unternehmen. Das steht in der Entschließung zu den Hauptzielen für die CITES COP19-Tagung in Panama, die der Umweltausschuss im EU-Parlament ENVI am 8. September mehrheitlich angenommen hat. Das 19. Treffen der Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora soll vom 14. bis 25. November stattfinden, die EU ist ebenso wie viele Mitgliedstaaten CITES-Vertragspartner.

Der ENVI forderte von der EU-Kommission, den lang erwarteten EU-Aktionsplan gegen den illegalen Handel mit Wildtieren zügig vorzulegen. Dessen Ziele sollten ein hohes Schutzniveau garantieren, zudem müssten angemessene Mittel bereitgestellt werden, damit der Aktionsplan auch umgesetzt werden kann. Der Markt für exotische Haustiere wachse sowohl in der EU als auch international, wobei der weltweite Handel mit Wildtieren das Risiko der Übertragung von Zoonosekrankheiten von Tieren auf Menschen erhöhe, so der ENVI. Die bestehenden EU-Rechtsvorschriften zur Regulierung des Wildtierhandels müssten deshalb überprüft und erweitert werden. Das Plenum stimmt voraussichtlich im Oktober ab, eine Delegation von Abgeordneten soll an der COP19 teilnehmen. [jg]

EuGH: Der Gerichtshof erläutert den Ausdruck „in Gefangenschaft gezüchtet“ anhand von Exemplaren der Papageienart Hyazinth-Ara

Berichterstattung dpa-Europaticker: EuGH stärkt Tierschutz bei Handel mit gefährdeten Arten

ENVI: All illegal trade in wildlife should be eliminated by 2025, say Environment MEPs

Eurogroup for Animals: Progress on an EU Positive List: ENVI Committee adopts CITES Regulation

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