Invasive Arten: Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet
Die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 schreibt die Umsetzung in nationales Recht vor. Nun liegen zwei Neuerungen zur Kommentierung vor: der Aktionsplan für die prioritären Pfade invasiver Arten und die Managementpläne für weit verbreitete invasive Arten.
Um zu verhindern, dass menschliche Aktivitäten die Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten fördern, soll vorbeugend gehandelt werden. Präventive Maßnahmen an den prioritären Pfaden der Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten sind in einem Aktionsplan zusammengefasst worden. Der Entwurf des Aktionsplans für die prioritären Pfade invasiver Arten steht seit dem 15. September für die Dauer von einem Monat auf einer Webseite des Bundesumweltministeriums zur Verfügung und kann von dort heruntergeladen oder ausgedruckt werden. Die Auslegung endet mit Ablauf des 15. Oktober 2020. Die Öffentlichkeit kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist (15.11.2020) zum Entwurf des Aktionsplans für die prioritären Pfade invasiver Arten schriftlich oder elektronisch Stellung nehmen. Weitere Informationen
Für die bereits in den Mitgliedstaaten etablierten oder weit verbreiteten invasiven Arten sollen bundesweit abgestimmte, möglichst einheitliche Managementmaßnahmen entwickelt werden, damit deren Auswirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemleistungen, sowie gegebenenfalls auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft minimiert werden. Die von den Bundesländern gemeinsam erarbeiteten Managementmaßnahmen werden - wie von der EU-Verordnung vorgesehen - der Öffentlichkeit zur Anhörung vorgestellt. Eine Stellungnahme ist bis zum Ende der Anhörungsfrist am 2. November 2020 möglich. Weitere Informationen
[jg]