Coronahilfen für Tierheime: Programm startet am 23. April
Die Förderrichtlinien der im Dezember 2020 beschlossenen Förderung von Tierheimen in Pandemiezeiten sind in Kraft getreten. Um die Situation in den Tierheimen zu verbessern und das Tierwohl zu sichern, werden im Haushalt 2021 des Bundesumweltministeriums Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro bereitgestellt. Ab dem 23. April können vier Wochen lang digitale Anträge eingereicht werden.
"Allen Tierschutzvereinen, die Träger von Tierheimen sind, kann auf Antrag ein einmaliger Betriebskostenzuschuss von 7.500 Euro gewährt werden", heißt es aus dem Bundesumweltministerium.
Antragsberechtigt seien alle in Deutschland tätigen privatrechtlich organisierten Träger von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen, die gemeinnützig tätig sind und über einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes verfügen. Die Antragsberechtigten müssten bei Antragstellung nachvollziehbar die Corona-bedingten Mehrausgaben beziehungsweise Mindereinnahmen und daraus resultierende Finanzierungsdefizite in Höhe von mindestens 7.500 Euro im Zeitraum vom 01. April 2020 bis zum 31. März 2021 darlegen.
Die Anträge sowie die erforderlichen Anlagen sind ausschließlich in elektronischer Form über die Internetadresse https://ptoutline.eu/app/tierheime beim Bundesamt für Naturschutz einzureichen. Die Freischaltung der Internetseite erfolgt am 23.04.2021 für einen Zeitraum von 4 Wochen. [jg]