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Mehr Mehrweg und Pfandpflicht für weniger Plastikmüll
News | 07.05.2021
#Kreislaufwirtschaft

Mehr Mehrweg und Pfandpflicht für weniger Plastikmüll

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c. Pixabay_SatyaPrem

Der Bundestag hat das neue Verpackungsgesetz verabschiedet - mit erweiterten Mehrweg- und Pfandpflichten. Demnach müssen ab 2023 Restaurants und Cafés beim Außer-Haus-Verkauf Mehrwegverpackungen anbieten. Für alle Getränkeverpackungen gilt 2022 Pfandpflicht. Und bei der Herstellung von PET-Flaschen ist ein Mindestanteil an Recyclingkunststoff vorgeschrieben.



Bisher waren Einwegplastikflaschen und Getränkedosen pfandfrei. Die Ausnahmen für beispielsweise Fruchtsäfte ohne Kohlensäure fallen im kommenden Jahr. Lediglich für Milch und Milcherzeugnisse gibt es eine Übergangsfrist bis 2024.



Die Gastronomie muss Kund*innen, die ihr Essen und Trinken mitnehmen wollen, Mehrwegbehälter anbieten und diese auch zurücknehmen. Ausgenommen davon sind Betriebe mit einer Fläche, die kleiner als 80 Quadratmeter ist, und nicht mehr als fünf Beschäftigte haben - also etwa Kioske und Spätis.



Mit diesen Maßnahmen soll die Verpackungsflut, die während der Coronapandemie noch gestiegen ist, eingedämmt werden. Aus Umweltsicht reicht dies aber nicht. Damit natürliche Ressourcen wirklich nachhaltig geschont werden, fordert etwa die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine Kreislaufwirtschaft, in der Abfälle vermieden oder diese wieder für die Produktion neuer Güter verfügbar gemacht werden. [mbu]





Entwurf Verpackungsgesetz



DUH - Kreislaufwirtschaft



DUH - Mit Mehrweg das Klima schützen

 

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