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Nachlässiges Vorgehen der EU-Kommission bei Nanomaterialien angeprangert
EU-News | 03.08.2017
#Chemikalien

Nachlässiges Vorgehen der EU-Kommission bei Nanomaterialien angeprangert

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c. Pixabay

Dreieinhalb Jahre war die EU-Kommission im Verzug, eine Liste zu Nanomaterialien in Kosmetika herauszugeben. Die Umweltrechtorganisation ClientEarth hat sich dazu diese Woche bei dem europäischen Ombudsmann beschwert.

Das Vorgehen der Kommission sei nicht rechtmäßig gewesen, so der Vorwurf von ClientEarth. Zwar veröffentlichte die Kommission das Nanoregister im Juni, die dargestellten Informationen seien allerdings immer noch nicht ausreichend (EU-Umweltnews vom 15. Juni). Es würde nicht deutlich sein, welche Nanomaterialien in welchen Kosmetikprodukten zu finden seien und welche Gefahren diese bergen.

Die Kommission hatte im Vorhinein mehrmals behauptet, die Liste der Nanomaterialien in wenigen Wochen zu veröffentlichen ohne dies tatsächlich zu tun. Zudem hatte sie den Zugang zu wichtigen Dokumenten verweigert, was bereits gerichtlich verfolgt worden ist.

„Die EU-Gesetzgebung erkennt die Gefahr an, die Nanomaterialien für uns Menschen darstellen. Deshalb ist das Recht auf Information hier besonders wichtig. Unsere Beschwerde an den Ombudsmann weist darauf hin, dass die Kommission dieses Recht konstant gebrochen hat“, sagte Anne Friel, Anwältin von ClientEarth. Der Ombudsmann ist eine unabhängige Schiedsperson, bei der sich EU-Bürger*innen über Missstände bei der Tätigkeit der EU-Organe oder Institutionen beschweren können.

Nanomaterialien werden aufgrund ihrer kleinen Größe sehr leicht vom menschlichen Körper aufgenommen. Bisher ist zu wenig über die Risiken dieser Stoffe bekannt. [es]

Mitteilung von ClientEarth

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