Rechtsgutachten belegt: Abschaffung von Pestizid-Risikoprüfung ist rechtswidrig

Im EU-Gesetzesentwurf zum Lebens- und Futtermittelrecht (Food and Feed Safety-Omnibus) sollen regelmäßige Risikobewertungen für Pestizidwirkstoffe abgeschafft und unbefristete Genehmigungen möglich werden. Ein Rechtsgutachten zweifelt an der Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip und warnt vor Umwelt- und Gesundheitsgefahren. Derweil widerlegt ein neuer Faktencheck häufige Pestizid-Mythen der Industrie und Umweltorganisationen klagen für ein Flufenacet-Verbot.
Die von der Europäischen Kommission geplante Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards ist rechtswidrig. Das zeigt ein Rechtsgutachten, das Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen am 27. Januar veröffentlicht haben. Beauftragt wurde das Gutachten von der Aurelia Stiftung, dem Deutschen Naturschutzring (DNR), der Deutschen Umwelthilfe (DUH), ClientEarth, foodwatch, dem Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) und dem Umweltinstitut München. Im Mittelpunkt steht das sogenannte „Food and Feed Safety Simplification Omnibus“-Gesetzespaket, das regelmäßige Risikobewertungen für Pestizidwirkstoffe abschaffen würde. Viele Pestizidwirkstoffe würden somit künftig unbefristet genehmigt werden.
Laut Gutachten führen die Pläne der EU-Kommission zu „einer erheblichen Absenkung des Schutzniveaus für Umwelt und Gesundheit“. Es gebe zudem „ernsthafte Zweifel“ an der Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip. Die Änderungen stünden auch im Widerspruch mit bestehenden EU-Schutzstandards sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Kritisiert wird zudem das geplante Schnellverfahren ohne ordentliche Folgenabschätzung und öffentliche Konsultation. Die Organisationen forderten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und die Bundesregierung deshalb auf, die Pläne zur Deregulierung der Pestizidzulassung zu stoppen.
Der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kommentierte, dass von der Bundesregierung im Rat nun eine klare Haltung erwartet werde. Der vorliegende Gesetzesvorschlag müsse abgelehnt werden. Erforderlich sei eine Rückkehr zu einer konsequenten Risikokontrolle anstelle einer fortschreitenden Deregulierung. Björn Pasemann, Referent für Naturschutz und Agrarpolitik des DNR ergänzt: „Die geplante Abschaffung der Risikoprüfung für Pestizide ist ein weiterer Angriff auf grundlegende Mindestanforderungen zum Schutz von Natur und Gesundheit. Eine unbefristete Genehmigung missachtet das Vorsorgeprinzip und blendet neue wissenschaftliche Erkenntnisse bewusst aus. Die Vorschläge kämen einem Freibrief für die Industrie gleich".
Laut Elisabeth Koch, Juristin bei ClientEarth ignorieren die Vorschläge zudem die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH). „Statt “Vereinfachung” schafft dieses Omnibuspaket Rechtsunsicherheit und Gesundheitsrisiken, von denen nur Unternehmen profitieren.”, kommentierte Koch. Auch die Aurelia Stiftung protestiert gegen die Deregulierung. Bereits heute würden sogenannte Notfallzulassungen (Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung) vielfach missbraucht: Mitgliedstaaten genehmigten immer mehr Pestizide „ausnahmsweise“, obwohl reguläre Zulassungsverfahren fehlten oder Stoffe bereits als problematisch eingestuft wurden. Diese Ausnahmeregelung sei in vielen Ländern zur Routine geworden.
Das Umweltinstitut München hat derweil eine Protest-Aktion geschaltet, mit der Interessierte ihren EU-Abgeordneten direkt eine E-Mail schicken können, um gegen die Aufweichung der Pestizidstandards zu protestieren. Denn in unbefristeten Wirkstoffgenehmigungen, verlängerten Übergangsfristen für verbotene Wirkstoffe sowie vereinfachten Verfahren im Umgang mit privilegierten Stoffgruppen sowie temporären Wirkstoffgenehmigungen sieht das Umweltinstitut München Konflikte mit dem Vorsorgeprinzip nach Art. 191 AEUV sowie weiteren Schutzpflichten aus der EU-Grundrechtecharta. Zudem habe das Rechtsgutachten „erhebliche Verfahrensfehler“ der EU-Kommission festgestellt, da auf eine Folgenabschätzung verzichtet werde. Fehlerhafte Abwägungsentscheidungen könnten gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen. Für Fabian Holzheid, Geschäftsführer am Umweltinstitut München, wäre das Omnibus-Gesetzespaket „rechtswidrig und verantwortungslos".
Klage eingereicht gegen PFAS-Pestizidwirkstoff
Im Februar haben die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und das Pestizid-Aktions-Netzwerk PAN Europe Klage beim Europäischen Gericht (EuG) wegen der von der EU gewährten 18-monatigen Abverkaufs- und Aufbrauchsfrist für den Pestizid-Wirkstoff Flufenacet eingereicht. Verkauf und Verwendung von Flufenacet bis Ende 2026 sei rechtswidrig, da die Genehmigung schon Mitte 2025 auslief. Der wegen seiner Langlebigkeit auch als „Ewigkeitschemikalie“ bezeichnete Wirkstoff sei hormonschädlich und könne Entwicklung von Neugeborenen beeinträchtigen. Für Flufenacet müsse wegen gravierender Gesundheits- und Umweltgefahren ein sofortiges Verkaufs- und Anwendungsverbot durchgesetzt werden, so die Organisationen.
Auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte berichtet, dass sich der Herbizid-Wirkstoff schädlich auf den menschlichen Hormonhaushalt auswirke. Zudem würden bei der Anwendung des Wirkstoffs hohe Mengen von Trifluoressigsäure (TFA) als Abbauprodukte in das Grundwasser gelangen. Der Wirkstoff Flufenacet gehört zu den per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), sogenannten „Ewigkeitschemikalien“, die sich kaum in der Umwelt abbauen.
Faktencheck: kein Mangel an Pestiziden, ganz im Gegenteil
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) widerspricht zudem in einem aktuellen Faktencheck den Behauptungen der Pestizid-Industrie, wonach ein Mangel an Wirkstoffen bestehe und dadurch die Ernährungssicherheit gefährdet sei. Demnach ist die Zahl der in Deutschland zugelassenen Wirkstoffe stabil geblieben, während sich die genehmigten Anwendungen in den vergangenen 15 Jahren sogar verdoppelt haben. Für viele nicht mehr verfügbare Stoffe sei die Industrie selbst verantwortlich, da keine neuen Anträge gestellt worden. Nur etwa ein Drittel der nicht mehr bereitstehenden Wirkstoffe wurde nicht mehr zugelassen, weil sie zu gefährlich für Mensch und Umwelt seien.
Ein Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit von Pestiziden und Erträgen, Preisen oder der Ernährungssicherheit lasse sich laut Auswertung öffentlicher Daten nicht belegen. Stattdessen betont BUND-Pestizidexpertin Corinna-Hölzel, dass nicht-chemische Alternativen vorhanden seien, bislang jedoch unzureichend gefördert würden: „Es fehlt an Anreizen für nachhaltige Alternativen wie Fruchtfolgen, Untersaaten und agrarökologische Systeme. Statt die Abhängigkeit von chemischen Mitteln weiter zu fördern, sollte der integrierte Pflanzenschutz gestärkt werden. Pestizide müssen endlich die Ausnahme sein und nicht der Standard.“ [jg]
- Rechtsgutachten zur Rechtmäßigkeit der geplanten Änderungen im Pflanzenschutzmittelrecht durch den „Food and Feed Safety Omnibus“ auf Deutsch und auf Englisch
- Gemeinsame Pressemitteilung der Organisationen zum Rechtsgutachten
- Klage gegen Flufenacet: DUH/PAN-Pressemitteilung sowie
Übersicht laufender Pestizid-Verfahren der DUH - BUND: Pestizidmangel? Ein Faktencheck


