Rechtsgutachten kritisiert EU-Gesetzentwurf: Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards ist rechtswidrig

Die von der Europäischen Kommission geplante Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards ist rechtswidrig. Das zeigt ein Rechtsgutachten, das mehrere Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen am 27. Januar 2026 veröffentlicht haben. Beauftragt wurde das Gutachten von der Aurelia Stiftung, dem Deutschen Naturschutzring, der Deutschen Umwelthilfe, ClientEarth, foodwatch, dem Pestizid Aktions-Netzwerk und dem Umweltinstitut München. Im Mittelpunkt steht das sogenannte „Food and Feed Safety Simplification Omnibus“-Gesetzespaket, das regelmäßige Risikobewertungen für Pestizidwirkstoffe abschaffen würde. Viele Pestizidwirkstoffe würden somit künftig unbefristet genehmigt werden.
Laut Gutachten führen die Pläne der EU-Kommission zu „einer erheblichen Absenkung des Schutzniveaus für Umwelt und Gesundheit“. Es gebe zudem „ernsthafte Zweifel“ an der Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip. Die Änderungen stünden auch im Widerspruch mit bestehenden EU-Schutzstandards sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Kritisiert wird zudem das geplante Schnellverfahren ohne ordentliche Folgenabschätzung und öffentliche Konsultation. Die Organisationen sehen eine erhebliche Absenkung des Schutzniveaus für Umwelt und Gesundheit. Sie fordern EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und die Bundesregierung deshalb auf, die Pläne zur Deregulierung der Pestizidzulassung zu stoppen.


