Zum naturverträglichen Ausbau der Windenergie auf See

Auf fünf Seiten haben führende Umweltverbände Grundsatzforderungen und Bedingungen für die Nutzung der Meere für die Energiewende zusammengefasst. Zwar sei der Ausbau der erneuerbaren Energien entscheidend für den Klimaschutz. Die beiden Verfassungsgüter Naturschutz und Klimaschutz dürften jedoch nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Schon bis zum Jahr 2035 kann und muss der Stromsektor vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Der Ausbau der Windenergie auf See wird hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Die Umweltverbände fordern, dass Meeresschutzgebiete und weitere sensible Gebiete in Nord- und Ostsee einschließlich des Wattenmeeres sowie Pufferzonen als „Rückgrat des marinen Biodiversitätsschutzes von der Bebauung mit Energieinfrastruktur freigehalten werden“ müssen. Darüber hinaus gelte es, folgenden Grundsatz zu beherzigen:
Der Ausbau der Offshore-Windenergie erfolgt naturverträglich, die Ausbauziele orientieren sich an den Belastungsgrenzen des Ökosystems. Die Offshore-Windenergie hat Vorrang vor allen anderen Arten der wirtschaftlichen Nutzung der Meere.
Der naturverträgliche Zubau von Windparks muss mit einer signifikanten Reduktion der kumulativen Belastung einhergehen, etwa aus Fischerei, Schifffahrt, Rohstoffabbau, Exploration fossiler Energieträger und vielfacher Verschmutzung. Darüber hinaus ist neben den Belangen des Klimaschutzes auch dem Biodiversitätsschutz Vorrang einzuräumen – auch im Sinne eines überragenden öffentlichen Interesses.
Umweltstandards erhalten, Planungs- und Rechtssicherheit gewährleisten
Planerische Rahmenbedingungen müssten dringend verbessert werden. Hierzu gehörten eine umsichtige und ökosystembasierte Meeresraumplanung auf Seebeckenebene, wie es die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) und die EU-Richtlinie 2014/89/EU zur Maritimen Raumplanung vorsehen, eine bessere transnationale Koordination und seebeckenweite Planung sowie eine reibungslose Umsetzung hybrider Projekte wie Windparks mit mehreren Strommärkten zu verbinden oder grenzüberschreitend angebundene Windparks zu ermöglichen.
Es müsse eine Fachplanung „Naturschutz im Meer“ analog zur Landschaftsplanung etabliert werden. Kabelanbindungen sind so zu planen, dass Naturschutzflächen möglichst frei bleiben. Alle Flächen für Offshore-Windparks müssen voruntersucht werden, um die naturschutzfachliche und technische Eignung festzustellen. Eingriffe in die Meeresnatur durch Bau und Betrieb von Offshore-Windparks sind auf hohem Anspruchsniveau zu begrenzen und zu verringern.
Auktionsdesign weiterentwickeln, Innovationen anreizen
Es brauche wirksame sozial-ökologische Mindeststandards mittels ökologischer Kriterien nach dem Prinzip „best-available-technology“, etwa bei Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen. Denn ein überwiegend preisbasiertes Vergabeverfahren sei besonders bei großen Auktionsvolumina aus wettbewerblicher Sicht problematisch, da sich dadurch wenige sehr zahlungskräftige Unternehmen den Markt aufteilen. Dieses Meistbietendenprinzip vernachlässige auch die Kompetenz und Erfahrung von Unternehmen ebenso wie soziale oder ökologische Nachhaltigkeit. Die Umweltverbände schlagen deshalb vor, nicht-preisliche Kriterien unter anderem in folgenden Bereichen weiterzuentwickeln: Zirkularität, Nature Inclusive Design (NID), umweltverträglicher Service-Schiffsverkehr.
Verbändepapier: Zum naturverträglichen Ausbau der Windenergie auf See
Das DNR-Verbändepapier zum naturverträglichen Ausbau der Windenergie auf See ist unter Mitwirkung folgender Verbände entstanden:
- BUND
- DUH
- Greenpeace
- NABU
- WWF


