Aarhus-Konvention: EU-Kommission stellt sich quer
Die EU-Kommission will anscheinend ihrer Pflicht, für EU-Bürger*innen den Zugang zu Gerichten in Umweltbelangen zu gewährleisten, weiterhin nicht nachkommen.
Die Kommission hat gestern einen Vorschlag verabschiedet, der die EU-Mitgliedstaaten dazu bewegen soll, die Ergebnisse des UN-Compliance-Ausschusses vom März dieses Jahres auf dem nächsten Treffen der Vertragsstaaten der Aarhus-Konvention zurückzuweisen. Der UN-Ausschuss hatte erhebliche Mängel auf EU-Ebene bei der Umsetzung der Konvention festgestellt (EU-News vom 21. März 2017).
Jeremy Wates, Generalsekretär des Europäischen Umweltbüros (EEB), äußerte sich besorgt: „Die Ablehnung würde verheerende Auswirkungen sowohl auf den Compliance-Mechanismus als auch auf die Konvention selbst haben. Genauso würde die Glaubwürdigkeit der EU beschädigt.“
Er richtete einen Appell an die EU-Mitgliedstaaten, dem Kommissionsvorschlag nicht zu folgen und stattdessen dafür zu sorgen, dass die EU-Gesetzgebung schnellstmöglich in Einklang mit der Aarhus-Konvention gebracht werde.
Voraussichtlich vom 11. bis 14. September wird das nächste Treffen der Vertragsstaaten in Montenegro stattfinden. [aw]